Mobiles Arbeiten

Das Cloud Computing und die Miniaturisierung der Endgeräte haben wachsende Anteile der Arbeit vom Betrieb als Ort der Arbeit unabhängig gemacht. Damit wird mobiles Arbeiten einer der wichtigsten Aspekte der Digitalisierung. Die meisten Betriebsräte behandeln das Thema im Rahmen der Regelungen zum traditionellen Arbeitszeitmanagement. Wir wollen den Zusammenhang zur IT-Technik in den Vordergrund rücken. Die Veranstaltung versteht sich als Brainstorming zur Sammlung von Ideen, was man tun kann.

Ausgangsmotive

Vorteile für die Produktivität, Verbesserung der Umweltfreundlichkeit, Beitrag zu verbesserter Work-Life-Balance, höhere Attraktivität als Arbeitgeber und vor allem höhere Autonomie bei der Gestaltung der individuellen Arbeitszeit sind die unverkennbaren Vorteile. Sie gilt es gegen die Nachteile unkontrollierter Ausdehnung der Arbeitszeit, jederzeitige Ansprechbarkeit und Erhöhung der Arbeitsintensität abzusichern.

Technik und Arbeitsform

Der Zusammenhang von Cloud Computing, Miniaturisierung der Endgeräte und Arbeitsform

Vertrauensarbeitszeit

Die verbreitetste Reaktion der Arbeitgeber auf die durch die Digitalisierung veränderte Arbeitssituation ist die Vertrauensarbeitszeit. Betriebsräte befürchten die unkontrollierte Ausdehnung der Arbeitszeit weit über tariflich vereinbarte Rahmenbeingungen des Arbeitszeit-Reglements hinaus sowie den steigenden Druck auf die ständige Erreichbarkeit, denn per Smartphone begleitet einen die Arbeit sozusagen in der Hosentasche.

Gefragt sind faire Formen der Vertrauensarbeitszeit. Dazu sind wichtige Voraussetzungen zu klären. Diese betreffen vor allem die Führungskultur, die Arbeitsorganisation und den Umgang mit den IT-Anwendungen.

Rahmenbedingungen

Die möglichen Formen des mobilen Arbeitens werden in hohem Maße von der konkreten Art der Arbeit abhängen. Dabei werden sich auch die Aufgaben der Betriebsräte ändern.

Zusammenfassung

Grundsätze für den Abschluss einer Betriebsvereinbarung. Bestimmung der Rolle des Betriebsrats als Hüter der Spielregeln.

 

Anfragen an tse Karl Schmitz, Oktober 2017