Beitrag für die Fachakademie für Arbeitsrecht, Inzell 21.10.2017
Die schlechte Nachricht
Die gute Nachricht
Technischer Hintergrund
Billiger Speicher • Internet als Übertragungsweg • mobile Endgeräte
Keine Lizenzen und Wertung, Bezahlung nach Verbrauch • Provider ist für fast alles zuständig • Geringe Customzing-Bandbreite • Wegfall der Administration
Maschinelles Lernen und das Betreute Arbeiten • Beispiele predictive anlytics
Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte und Gewerkschaften
Betriebsvereinbarungen können Datenschutzregelungen schlechter stellen.
Versagende Strategien: Zustimmung, Opt out, Anonymisierung
Forderung nach Transparenz, Zertifizierung, Widerlegbarkeit
Die Schwierigkeit mit dem Recht auf Vergessen
§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Der Betriebsrat hat mitzubestimmen .... bei der Einführung und Anwendung überwachungsgeeigneter technischer Einrichtungen.
§ 76 Abs. 5 BetrVG: .... Die Einigungsstelle fasst ihre Beschlüsse unter angemessener Berücksichtigung der Belange des Betriebs und der betroffenen Arbeitnehmer nach billigem Ermessen. ...
Rückbaupflicht bei nicht wahrnehmbarer Mitbestimmung
Das Industrie-4.0-Tummelfeld
Ideen für eine Betriebsvereinbarung
Anfragen an tse | Karl Schmitz, Oktober 2017 |