Seit Microsoft sich in seinem Produkt Sharepoint der Wikis angenommen hat, ist dies auch Thema in vielen Unternehmen. Die benutzerfreundlichen Systeme sollen die schwergängigen Wissens-Datenbanken vergangener Zeiten ablösen.
Da noch wenig konkrete Erfahrungen mit dem Umgang solcher Software-Systeme vorliegen, ist diese Vereinbarung als Pilot-Vereinbarung konzipiert, für die ein Erfahrungsaustausch nach einer festgelegten Probezeit vereinbart wird. Danach ist zu entscheiden, wie weiter verfahren wird.
Diese Betriebsvereinbarung regelt die Grundsätze für den Einsatz elektronischer
wissensbasierter Systeme (Wikis) bei der .... und gilt für alle Beschäftigten,
die mit solchen Systemen arbeiten.
Unter Wikis im Sinne dieser Vereinbarung werden Systeme verstanden, die es Benutzergruppen
ermöglichen, durch gemeinschaftliches Arbeiten einen Wissensstand ihres Fach-
oder Einsatzgebietes zu dokumentieren und weiter zu entwickeln. Den Benutzern
ist bewusst, dass die Inhalte eines Wikis keinen objektiven oder offiziellen
Wissensstand darstellen.
Diese Betriebsvereinbarung ist eine Pilotvereinbarung. Während der Pilotphase werden als geschäftskritisch erachtete Inhalte für die Einrichtung von Wikis ausgeschlossen.
Ziel dieser Vereinbarung ist es, den Einsatz einer leistungsfähigen und zeitgemäßen Technik und die Vorteile des gemeinschaftlichen Arbeitens mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbinden.
Alle im Unternehmen eingesetzten Wikis werden bei .... [Benennung der
Organisationseinheit] registriert und in Anlage 1 zu dieser Vereinbarung
dokumentiert.
Aus dieser Anlage gehen pro Wiki hervor
Die Informationen über die im Einsatz befindlichen (sowie unmittelbar geplanten)
Wikis werden einschließlich der Kontaktdaten der verantwortlichen Personen
unternehmensweit im Intranet bekannt gemacht und auf dem aktuellen Stand
gehalten.
Anlage 2 enthält eine Beschreibung der technischen Leistungsmerkmale und ihrer Konfiguration, wie sie mit jedem Prototyp für ein neu einzurichtendes Wiki zur Verfügung gestellt wird. Den Betreibern ist es erlaubt, auf einzelne Elemente des hier dokumentierten Leistungsrahmens zu verzichten. Erweiterungen dagegen richten sich nach den weiteren Bestimmungen dieser Vereinbarung.
Für jedes Wiki wird ein Verantwortlicher festgelegt. Diese Person ist als sog. process owner allein verantwortlich für den Betrieb des Wikis. Diese Aufgabe umfasst die Einrichtung und das Customizing, insbesondere die Vergabe und Pflege von Zugangsberechtigungen und die Moderation des Inhalts gemäß den nachstehenden Bestimmungen.
Die Wikis werden so konfiguriert, dass der Verantwortliche über jeden neuen Eintrag bzw. jede Änderung eine Notiz erhält (Mail oder besondere Funktion innerhalb des Wikis mit Beschränkung des Zugriffsrechts auf den Betreuer). Bestehen Bedenken gegen den Inhalt oder die Form des Beitrags, so ist der Verantwortliche gehalten, mit dem Autor des betroffenen Beitrags eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Er behält jedoch das Letztentscheidungsrecht über die Veröffentlichung; in diesem Fall steht dem Autor ein Beschwerderecht zu.
Der Bereich Informatik stellt
dem Verantwortlichen eine Grundinstallation mit wichtigen, bewährten Voreinstellungen
zur Verfügung und leistet während des Betriebs eine beratende Unterstützung.
Bei umfangreicheren Wikis kann die Arbeit des Verantwortlichen durch eine
Arbeitsgruppe erfolgen, die einen Sprecher benennt. Administrationsrechte
können delegiert werden. Die Verantwortlichkeiten sind umfassend zu dokumentieren
und müssen in den unternehmensweiten Veröffentlichungen erkennbar sein.
Es ist darauf zu achten, dass den für den Betrieb eines Wikis verantwortlichen
Personen ausreichende Ressourcen während ihrer Arbeitszeit zur Verfügung
gestellt werden.
Es werden keine anonymen Beiträge geführt. Die Namen der Autoren sind entweder direkt ersichtlich oder können in der Versionshistorie eingesehen werden.
Die namentliche Kennung kann durch einen Link für die direkte Kontaktaufnahme
ergänzt werden.
Die Autorentätigkeit ist freiwillig und darf nicht angeordnet werden.
Auf jedwedes Reporting über die Autoren-Aktivitäten wird verzichtet.
Nur die Autoren selbst können sich ihre Beiträge in einer Übersicht
anzeigen lassen.
Eine Einsicht in die Logfiles des Wikis ist an die Person des Verantwortlichen
gebunden. Die Informationen dürfen nur zur Aufklärung von Unstimmigkeiten
verwendet werden und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Auf die Einrichtung von Workflow-Funktionen, insbesondere Genehmigungs-Workflows
für die Öffentlichstellung von Beiträgen, wird verzichtet.
Ebenso wird auf die Einrichtung von Feedback-Funktionen im Sinne einer
Bewertung eines Beitrags durch die Benutzer verzichtet.
Jedes Wiki enthält auf seiner Startseite eine Beschreibung der zugrunde
liegenden Philosophie und seiner Bedienung.
Die für den Betrieb eines Wikis Verantwortlichen erhalten eine Einweisung, in
der auch die Regelungen dieser Vereinbarung erläutert werden.
Werden Informationen unter Verstoß von Bestimmungen dieser Vereinbarung
gewonnen, so dürfen sie nicht zur Begründung personeller Maßnahmen verwendet
werden. Maßnahmen, die auf der Grundlage verfahrenswidrig gewonnener Informationen
durchgeführt wurden, sind zurückzunehmen.
In den Fällen, in denen diese Vereinbarung die Einigung beider Seiten vorsieht,
entscheidet im Falle der Nichteinigung eine gemäß § 76 Abs. 3 BetrVG zu bildende
Einigungsstelle.
Diese Vereinbarung ist eine Pilotregelung und gilt befristet bis zum [... zwei
Jahre nach Unterzeichnung]. Rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist nehmen die Betriebsparteien
Verhandlungen auf, um eine endgültige Regelung zu vereinbaren.