Vorratsdatenspeicherung: Ein ganzes Volk unter Generalverdacht

Nun ist es so weit, der Bundestag hat am 9. November 2007 das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikations-Überwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG mit den Stmmen der Koalition beschlossen.

Anbieter von Telekommunikationsdiensten (Telefonie, Internet-Zugang, E-Mail usw.) sind nach dem neuen Gesetz verpflichtet, alle im Internet, am Handy oder Telefon sowie bei der E-Mail anfallenden Verbindungsdaten für die Dauer von einem halben Jahr zu speichern. Aufgezeichnet werden Rufnummern bzw. Mail-Adressen oder IP-Adressen, sowie Datum und Uhrzeit der Verbindung, bei der Telefonie auch noch die Dauer, beim Handy zusätzlich noch die Funkzelle. Abhörmöglichkeiten wurden erweitert, Journalisten können sich dann nicht mehr auf den Informantenschutz verlassen.

Begründet wird das alles hauptsächlich mit Erfordernissen der Terrorismusbekämpfung. Der zu erwartende Erfolg ist höchst umstritten. Allein bei einem mittelkleinen Provider entstehen bei der Halbjahresspeicherung Protokolldaten in einem Umfang von 10 oder mehr Terabyte (das entspricht einem Textvolumen von einer halben Million Leitzordnern). Wenn diese Massen von Daten bei sog. Gefahr im Verzug nach Attentatshinweisen durchsucht werden müssen, dann ist das so wie die Suche nach einer Stecknadel im Heuhaufen. Außerdem wird man höchstens die Amateure erwischen, denn die Profis wissen um die vielfäligen Möglichkeiten der Datenverschlüsselung oder nehmen Services ausländischer Dienstleister in Anspruch, die eine Anonymisierung von Mailadressen anbieten. Aber vielleicht wird ja demnächst das Geschäftsmodell der Handytelefonie mit Prepaid-Karten auch verboten.

Für betriebliche Regelungen sehen wir keine Auswirkungen, denn die Firmen setzen Mail und Internet-Zugang als interne Arbeitsmittel ein und sind keine Provider im Sinne des Gesetzes.

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