Workshop

Betriebsratsmitglieder im Aufsichtsrat


Ruhe ist erste Aufsichtsratspflicht.

Stören wir sie ein wenig
Adressaten:

Mitglieder eines Betriebsrats, Gesamt- oder Konzernbetriebsrats, die gleichzeitig ein Aufsichtsratsmandat innehaben und ihre Arbeit besser koordinieren wollen.

Themen:

Dabei sein ist nicht alles. Die Interessenvertretung im Aufsichtsgremium eines Unternehmens lässt sich aktiv nutzen. Weiter soll die Frage geklärt werden, wie die Arbeit in den unterschiedlichen Gremien sich optimal koordinieren und mit einer betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit verbinden lässt. In diesem Zusammenhang sollen sowohl die rechtlichen als auch die außerrechtlichen, d.h. politischen Handlungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer-Interessenvertretung erörtert werden. Beispielhaft genannte Themen und Fragestellungen:

 

Die formalen und die heimlichen Regeln der Unternehmensaufsicht

Die Informationspflicht der Kapitalseite

Welche Arbeitnehmer-Themen eigenen sich für den Aufsichtrat?

Wie bringt man Themen auf die Tagesordnung des Aufsichtsgremiums?

Wie weit reicht die Geheimhaltungspflicht? Was darf betriebsöffentlich gemacht werden?

Welche Sanktionsmöglichkeiten sind bei verletzten Arbeitnehmerrechten verfügbar, und wie wirksam sind diese?