Es ist zu klären, ob es sich um Anforderungen an die einzelnen Gruppenmitglieder handelt oder ob der Mix der Gruppe im Vordergrund steht.
Weiter ist zu klären, ob man sich bei der Zusammensetzung der Gruppen an bestehenden Strukturen orientiert, beispielsweise an bereits vorfindbaren Arbeitszusammenhängen.
Ebenfalls einer Klärung bedarf die Frage, wie die Integration behinderter, leistungsschwächerer oder sonstwie benachteiligter Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter erfolgen soll.
Die Rechte der Gruppenmitglieder bei Veränderung der Zusammensetzung bzw. bei Aufnahme neuer Mitarbeiter sollten mindestens eine Anhörung der Gruppe umfassen.
Schließlich spielt die Freiwilligkeit der Gruppenarbeit eine wichtige Rolle. Es gibt Auffassungen, denenzufolge Gruppenarbeit grundsätzlich nur auf freiwilliger Basis erfolgen sollte, da viele Menschen Gründe gegen die Gruppenarbeit haben, die eng mit ihrer persönlichen Erfahrung zusammenhängen. Hier gibt es jedoch Schwierigkeiten, wenn alternative Arbeitsformen nicht mehr zur Disposition stehen.