Vorsichtiges Sich-Einlassen auf Flexibilisierungen in enger Rücksprache mit der betroffenen Belegschaft und Initiative behalten; Regelungen in einer Betriebsvereinbarung festhalten.
Heimarbeit: Tage oder feste Termine vereinbaren, während derer der betroffene Personenkreis im Betrieb ist. Pilotcharakter von Regelungen mit erneuter Bewertung nach einer vereinbarten Frist.
Gruppenarbeit: Übergangsregelung für bisherige Führungskräfte v.a. der unteren Ebene.
Neue Führungsmethoden:
Kategorien für Zielvereinbarungen und Mitarbeiterbeurteilungen frühzeitig mitbestimmen.
Prüfen, ob Zielvereinbarungen auch auf Gruppenebene möglich sind.
Zielvereinbarungen umfassen auch Verpflichtungen des Unternehmens.
Auch Vorgesetzte werden von ihren Mitarbeitern beurteilt.
Vereinbarungen und Beurteilungen erfolgen im Konsens, Konfliktklärungsverfahren unter Beteiligung des Betriebsrats im Fall des Dissenses.
Leistungs- und Verhaltenskontrolle
E-mail: Ausstattung aller computerunterstützter Arbeitsplätze, Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes, Alleinverantwortlichkeit von Absender und Empfänger, aktive Beteiligung des Betriebsrats am System (Schwarzes Brett, Verteilerkreise)
Faxserver: Zweckbindung für das Protokoll: Ein-/Ausgangsnachweis, Kostenabrechnung kostenstellenbezogen. Zugriff auf technisches Personal begrenzen. Speicherdauer so kurz wie möglich halten.
Web-Server: Protokollierung abstellen oder vereinbaren, daß sie nur nach vorheriger Information des Betriebsrats bei gesondert definierten Ereignissen eingeschaltet wird, z.B. zur Gewährleistung der Systemsicherheit.