Fakten:
In Deutschland soll die vom Europaparlament am 14.12.2005 beschlossene Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch einen von Justizministerin Zypries vorgelegten Gesetzentwurf umgesetzt werden.
Danach soll in Deutschland ab Herbst 2007 zur besseren Strafverfolgung protokolliert werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder Email in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Das Kommunikationsverhalten der gesamten Bevölkerung soll permanent und ohne Verdacht "auf Vorrat" aufgezeichnet werden,
Folgen:
Mit Hilfe der gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden sind möglich. Die Furcht vor einem Bekanntwerden ihrer Kontakte könnte Informanten, Ratsuchende und Hilfsbedürftige in Zukunft davon abhalten, sich an Journalisten, Anwälte oder Beratungsstellen zu wenden. Der Informantenschutz, das Anwalts- und das Arztgeheimnis würden unterlaufen.
Aktionen:
Es liegt nahe, dass der Gesetzesentwurf verfassungswidrig ist. Der Europäische Gerichtshof entscheidet nächstes Jahr über eine von Irland eingereichte Nichtigkeitsklage gegen die EG-Richtlinie. Für den Fall, dass die Große Koalition in Deutschland von ihren Plänen keinen Abstand nimmt, organisiert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine "Sammel-Verfassungsbeschwerde", die bereits von über 7.000 Menschen unterstützt wird.
Quellennachweis: Der Text ist zu großen Teilen der Webseite des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung entnommen. Dort finden Sie weitere Hintergundinformationen. Die tse unterstützt das Anlagen des Arbeitskreisen und hat am 14. Dezember 2006 aus Anlass der einjährigen Wiederkehr des Überwachungsbeschlusses durch das Europaparlament an einer "Webdemo" teilgenommen.