Zehn (Elf) Thesen für eine datenschutzfreundliche Informationstechnik
Viel Feind - viel Ehr! Peter Schaar hat es nicht leicht. Der umtriebige Bundesdatenschutzbeauftragte wurde in der Vergangenheit schon mal von Alt-Innenminister Schily grimmig der "Amtsüberschreitung" bezichtigt, schliesslich war er einer der wenigen, die es gewagt hatten, Ottos Überwachungsgesetze öffentlich zu kritisieren. Aus Anlass des mit viel Brimborium begleiteten IT-Gipfels der Industrie im Dezember (, zu dem er bezeichnenderweise nicht eingeladen war,) hat er sich mal wieder zu Wort gemeldet und fordert in einem 10-Punkte-Papier (Das ganze Papier online als pdf) eine datenschutzgerechte Gestaltung der Informationstechnik.
- 1. Informationstechnik transparent gestalten
- 2. Entscheidungsfreiheit des Betroffenen stärken
- 3. Datenschutzanforderungen frühzeitig berücksichtigen
- 4. Datenvermeidung und -sparsamkeit
- 5. Nachprüfbarer Datenschutz
- 6. Voreingestellte Sicherheit
- 7. Vertraulichkeit der Kommunikation stärken
- 8. Datenschutz-Werkzeuge bereitstellen
- 9. Keine Perönlichkeitsprofile
- 10. Informelle Selbstbegrenzung von Staat und Wirtschaft
Der Forderung können wir uns nur anschliessen und ergänzen einen weiteren Punkt ...
- 11. Software muss auch nach innen so gestaltbar sein, dass Persönlichkeitsschutzrechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter effizient und überprüfbar geschützt werden können. Denn bei aller Wertschätzung von König Kunde dürfen wir die Menschen, die die Systeme in den Betrieben bedienen, nicht vergessen!