Der Internet-Zugang wird in der Regel als Service innerhalb des firmeninternen Netzes (Intranet) angeboten. Der Kontakt ins Internet wird dabei über einen Proxy-Server (und ein Firewall-System) hergestellt, und zwar über feste Leitungen mit einem Knotenrechner des Providers (z.B. Telekom oder das Unternehmen selber, wenn es ein eigenes weltweites Rechnernetz betreibt); dieser Knotenrechner seinerseits ist Teil des Internet:
Alle Teilnehmer stellen die Internet-Verbindung über einen Proxy-Server her (Möglicherweise befinden sich dazwischen noch Router oder Gateways, das sind hard- und/oder softwaretechnische Einrichtungen, die den Übergang zwischen verschiedenen Netzwerkzonen organisieren). Neue, d.h. bisher nicht gelesene Internet-Seiten werden zunächst auf den Proxy-Server geladen und dann an den Benutzer weitergeleitet. Bei einem späteren Zugriff schaut die Server-Software zunächst nach, ob die Seite bereits auf dem Proxy-Server gespeichert ist. Wenn dies der Fall ist, wird sie vom Proxy-Server zum Benutzer übermittelt, und es erfolgt kein Zugriff in das externe Internet. Ein externer Zugriff erfolgt nur dann, wenn es sich um eine "neue" Seite handelt oder wenn die "alte" Seite ein inzwischen abgelaufenes Verfallsdatum trägt.
Der Proxy-Server ist ein normales Netzwerk-Element, über die festen Leitungen des internen Netzes (LAN = Local Area Network) zu erreichen, genauso wie z.B. ein Drucker. Es entstehen dabei keine Verbindungskosten innerhalb des LAN; es verhält sich also nicht so, wie bei einem Modem mit Telefonverbindung zu einem Provider.
Zwischen Proxy-Server und Firewall muß nun eine Verbindung zu einem Internet-Knotenrechner bestehen. Dieser Knotenrechner ist in der Regel ein Rechner des Providers, mit dem der Vertrag über den Internet-Zugang abgeschlossen wurde; die Verbindung zu diesemm Knotenrechner besteht in der Regel aus einer oder mehreren festen Leitungen; nur bei kleinen Firmen (20 Mitarbeiter oder weniger) empfehlen sich Wählleitungen auf ISDN-Basis.
Nun können folgende Kosten entstehen:
Die Webseite, die Sie gerade lesen, hat ungefähr eine Größe von 15 KB. Bei den im Beispiel angenommenen Kosten von 10 Euro pro Gigabyte, errechnen sich für den Aufruf dieser Seite anteilige Zusatzkosten von Euro 0,00015. Man erkennt die Größenordnung, über die man u.U. diskutiert. Bemerkbare zusätzliche Kosten können nur beim massiven Downloaden von Videos oder ähnlichem auftreten. |
Bevor nun weitere Debatten über eine "verursachungsgerechte" Kostenverteilung stattfinden, sollte zunächst einmal geklärt werden, welche Kosten durch die Internet-Nutzung an welchen Stellen überhaupt entstehen und von welchen Größen diese Kosten abhängig sind.
Will man die Kosten möglichst verursachungsgerecht verteilen, so bietet sich ein Berechnungsverfahren nach Prozeßkostenanalyse (ABC = Activity Based Costing) an.Man stellt also fest:
Die so ermittelte Summe kann nun nach einem Umlageverfahren gemäß einem Verteilerschlüssel auf die Kostenstellen verteilt werden. Der Verteilerschlüssel kann die Zahl der Mitarbeiter sein, die Zahl der Arbeitsplatzrechner oder die Zahl der Arbeitsplatzrechner mit Internet-Zugang. Die oben geschilderten Kosten fallen zu verschiedenen Zeitpunkten an. Eine wirklich gerechte Kostenverteilung ist kaum möglich.
Viele Firmen sehen allerdings vor, die Kosten den Kostenstellen der Benutzer in Rechnung zu stellen gemäß der Menge der aus dem Internet auf den Proxy-Server geladenen Daten und/oder der Rechnerzeit, die dieses Laden in Anspruch genommen hat. Dieses Berechnungsverfahren ist genauso willkürlich wie die Anzahl der Zugriffe überhaupt oder die Menge der vom Proxy-Server auf die Benutzer-Rechner übertragenen Daten. Letzteres könnte man ebenfalls als "verursachungsgerecht" bezeichnen, denn die Kosten für zusätzliche Geräte im Netzwerk (Proxy, Firewall, eventuelle Router) würden dabei mengenmäßig verteilt.
Das zuerst genannte Verfahren hat den Vorteil, daß man die Benutzer nicht kontrollieren muß; es ist keine arbeitsplatzbezogene Protokollierung der "Internet-Verbindungsdaten" erforderlich. Beim Telefonieren wird in fast allen Firmen so verfahren, daß die monatlichen Kosten pro Apparat ermittelt werden und dann den Kostenstellen per interner Leistungsverrechnung in Rechnung gestellt werden, während die Abschreibung der Anlage und der Geräte anderweitig erscheinen. Dies kann man noch verstehen, weil die Telefonkosten im Gegensatz zur Internetnutzung ziemlich hoch sind. Die Grenzkosten der Internet-Nutzung laufen praktisch gegen Null. Man darf das nicht mit den privaten Kosten des Internet-Zugangs vergleichen, wo die Provider für die Verbindungszeit (viel zu viel Geld) kassieren und zusätzlich noch die Telefonkosten anfallen.
Außerdem "bestraft" das zuerst genannte Verfahren nicht die Nutzung gewollter Informationsbeschaffungsdienste durch Belastung der Kostenstelle.