Mail und Intranet für den Betriebsrat?

Endlich ein Buch zu dem umstrittenen Thema:

Wolfgang Däubler: Internet und Arbeitsrecht


Bund-Verlag Frankfurt 2001, ISBN 3-7663-3238-4

Die rechtliche Seite


Gerichte: alles noch zu neu - deshalb noch keine BAG-Entscheidung, Instanzgerichte (ArbG München, LAG BaWü, ArbG Paderborn) bejahen den Anspruch des Betriebsrats auf Mail und Intranet-Zugang


Für die Begründung:

Aufgabenbezug
Passive Nutzung
Die Intranet-Nutzung gibt dem Betriebsrat die Möglichkeit, auch alle Informationen zu benutzen, die den anderen Beschäftigten mit Netzanschluss offenstehen. Ihm dies zu verweigern, bedeutet eine Benachteiligung.

Aktive Nutzung
Zu den Aufgaben des Betriebsrats gehört es laut Bundesarbeitsgericht, die Arbeitnehmer umfassend und pünktlich zu informieren. Das BAG hat bezüglich der Wahl des Informationswegs anerkannt, dass sich der Betriebsrat nicht auf die im BetrVG genannten "Medien" Betriebsversammlung und Sprechstunde beschränken muss; Schwarzes Brett, Rundschreiben u.ä. auch erlaubt. Also auch Mail und Intranet.