Geschäftsverträge, die über das Internet abgeschlossen werden, können in Zukunft auch rechtswirksam elektronisch unterzeichnet werden. Das Bundeskabinett hat am 24.10.2001 die Signaturverordnung verabschiedet, mit der die Sicherheitsstandards für die elektronische Unterschrift festgelegt werden.
Die Regelung legt die Ausführungsbestimmungen zum Signaturgesetz vom 22. Mai 2001 fest und löst gleichzeitig die Verordnung zur digitalen Signatur aus dem Jahre 1997 ab. Auch die Vorgaben der EU-Signaturrichtlinie sollen damit erfüllt werden. Dazu Bundeswirtschaftsminister Müller:
"Mit der neuen Verordnung bekommen wir in Deutschland einen verlässlichen Rechtsrahmen für eine breite Anwendung elektronischer Signaturen in Wirtschaft, Verwaltung und für die Verbraucher im täglichen Rechts- und Geschäftsverkehr".
Mit Chipkarte, einem Lesegerät und einer Geheimnummer kann sich jeder Kunde künftig im Internet ausweisen. Eine so unterzeichnete Bestellung gilt dann als gleichrangig mit einer handschriftlich geleisteten.
Die zivilrechtlichen Voraussetzungen für die elektronische Signatur waren schon im Sommer 2001 in Kraft getreten. Die Signaturverordnung legt auch die Anforderungen an den Fälschungsschutz fest. Im Verwaltungsbereich - etwa zur elektronischen Ausstellung von Führerschein oder Personalausweis - sind die rechtlichen Grundlagen allerdings noch nicht geschaffen.
In Deutschland sind im Herbst 2001 13 Anbieter zur Ausgabe von entsprechenden elektronischen Zertifikaten zugelassen. Weitere Unternehmen haben entsprechende Anträge gestellt.
Quelle: silicon.de, 24.10.2001
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