Übergeordnete Grundsätze zum SAP-Einsatz
Bei der Einrichtung und laufenden Anpassung des Systems (Customizing) werden folgende allgemeinen Grundsätze modul-übergreifend beachtet:
- Verantwortung und Initiative der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen gefördert werden. Daher wird bei der Systemeinrichtung darauf geachtet, dass in hohem Maße ein Werkzeugcharakter der Software erhalten bleibt, in kritischen Fällen immer die Entscheidung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bleibt und deren Handlungsspielräume erhalten und ausgebaut werden.
- Es werden keine Arbeitsplätze mehr eingerichtet, bei denen Erfassungstätigkeiten von Daten oder Texten überwiegen. Solche Tätigkeiten werden mit anderen Aufgaben gemischt.
- Bei der Einrichtung neuer Systemteile oder der Umstellung bestehender Systemteile auf neue Releasestände wird in den zu bildenden Projektgruppen stets darauf geachtet, dass hinzugezogene externe Berater mit den Problemen des Betriebs aus der täglichen Arbeit konfrontiert werden und ihr Wissen weitergeben, so dass die Fähigkeit, das Customizing des Systems zu betreiben, im Unternehmen vorhanden ist. Hierin wird eine wesentliche Voraussetzung gesehen, um später das System gemäß den Wünschen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anpassen zu können.
- Von den im System angebotenen Workflow-Möglichkeiten wird nur dahingehend Gebrauch gemacht, dass ihr Einsatz auf Anwendungsbereiche beschränkt bleibt, die hochgradig standardisierte Arbeitsabläufe umfassen und dass die Einstellungen des Systems stets Vorschlagcharakter für die Bearbeitung aufweisen, wovon die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abweichen können.
Für die betriebswirtschaftlichen Anwendungen des Systems gelten folgende Grundsätze:
- Identifizierungen der Namen von Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeitern in den Bewegungsdaten dienen der Kenntlichmachung der für die Bearbeitung des Vorgangs verantwortlichen Person.
- Es werden keine Programmfunktionen (ABAP-Programme o.ä.) für statistische oder zeitlich zurückverfolgende Auswertungen zur Verfügung gestellt, in denen der Name der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder ein sonstiges ihre Person identifizierendes Merkmal vorkommt.
- Für das Endbenutzer-Abfragesystem ABAP-Query oder den Einsatz entsprechender Ad-hoc-Query-Tools werden die Datenfelder mit personenidentifizierenden Merkmalen ebenfalls nicht zur Verfügung gestellt.
Um die Überwachungsmöglichkeiten in den logistischen Systemteilen so gering wie möglich zu halten, werden folgende Grundsätze beachtet:
- Ein direkter Personenbezug in Stammdaten darf lediglich zur Kenntlichmachung einer verantwortlichen, zuständigen oder anzusprechenden Person verwendet werden.
- In den Bewegungsdaten wird ein direkter Personenbezug soweit wie möglich vermieden. Ausnahmen gelten nur für solche Fälle, in denen Rechtsvorschriften oder andere betriebliche Vereinbarungen den direkten Namensbezug vorschreiben. In diesen Fällen ist die Verwendung auf die Erfüllung dieser Vorschriften begrenzt.
- Daten über Arbeitsabläufe oder sonstige nähere Umstände der von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geleisteten Arbeit, die einen hohen Detaillierungsgrad aufweisen, werden in dieser Form nur so lange gespeichert, wie sie zur Steuerung oder Abwicklung der entsprechenden Arbeiten erforderlich sind (Prinzip der zeitlichen Begrenzung). Danach werden sie so zusammengefasst bzw. verdichtet, dass eine Personenbeziehbarkeit nicht mehr gegeben ist.
- Der Zugriff auf überwachungsgeeignete Betriebsdaten mit hohem Detaillierungsgrad wird auf diejenigen Bereiche begrenzt, in denen die entsprechenden Arbeiten durchgeführt werden; Zugriff erhalten nur Personen, die mit der Abwicklung der Arbeit betraut oder für die Durchführung direkt verantwortlich sind (Prinzip der lokalen Begrenzung überwachungsgeeigneter Daten)
Können die vorgenannten Grundsätze nicht eingehalten werden, so sind auf Verlangen des Gesamtbetriebsrats bzw. örtlich zuständigen Betriebsrats ergänzende Regelungen für den entsprechenden Systemteil abzuschließen.