Vereinbarung zum Einsatz einer ACD-Anlage
im Call Center des [ Unternehmens ]


1. Gegenstand und Geltungsbereich

2. Zielsetzung der Vereinbarung

Vor dem Hintergrund steigender Serviceerwartungen der Kunden ist die Entwicklung der Kundenbeziehungen für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens von entscheidender Bedeutung. Mit dem Einsatz des ACD-Systems im Zentralen Kundenservice schafft das Unternehmen die technischen Grundlagen, um eine qualitativ hochwertige Kundenbetreuung sicherzustellen, die Kundenbindung kontinuierlich zu verbessern sowie die bestehende Marktposition zu festigen und auszubauen.
Voraussetzung zum Erreichen dieser Ziele sind motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deshalb sollen Rahmenbedingungen definiert werden, die abwechslungsreiche Tätigkeiten ermöglichen, den langfristigen physischen und psychischen Gesundheitserhalt fördern und die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schützen.

3. Technische Dokumentation

Es wird das System [Name der Software] eingesetzt.

Die über die Computer-Telephony-Integration-Schnittstelle (CTI) angebotene Möglichkeit, die Telekommunikationsanlage direkt mit den Sachbearbeitungs- oder sonstigen computerunterstützten Anwendungssystemen zu verbinden, wird — mit Ausnahme der Software [Name der Software] zur Anzeige des Zustands der ACD-Anlage auf den einzelnen Arbeitsplatzrechnern — zur Zeit nicht genutzt. Ein systemseitiges Routing (Verteilung der Anrufe auf bestimmte Lines oder Arbeitsplätze) wird zur Zeit ebenfalls nicht genutzt, sondern erfolgt über gesonderte Anwahlnummern für die verschiedenen Services, die den Kunden bekannt gemacht werden.

Der Leistungsumfang der zur Steuerung der ACD-Anlage eingesetzten Software ist in Anlage 1 stichwortartig beschrieben.

Anlage 1 wird auf dem aktuellen Stand gehalten.

4. Grundsätze für die Gestaltung des Arbeitssystems im Call Center

Im Call Center erfolgt eine ganzheitliche Bearbeitung aller Anliegen und Anforderungen der Kunden. Die Back Office- und Front Office-Tätigkeiten werden nicht arbeitsteilig getrennt.

Alle im Call Center tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Möglichkeit, sich selber an der ACD-Anlage an- und abzumelden, sich auf Nachbearbeitung oder Pause ein- und auszubuchen oder Aufgaben außerhalb der telefonischen Bearbeitung zu übernehmen. Mit wachsender Bedeutung des Internet werden auch über dieses Medium abgewickelte Aufträge oder Anfragen in die Tätigkeiten des Call Centers integriert.

Für die Tagesarbeit gilt der Grundsatz, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in eigener Verantwortung anhand der anliegenden Aufgaben über die Art der Bearbeitung entscheiden. Davon unberührt bleibt das Recht der Supervision, in Spitzenzeiten in die Aufgabenverteilung einzugreifen.

Die Art der Bearbeitung teilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dem System durch Betätigung entsprechender Tasten mit. Dabei werden die folgenden Bearbeitungszustände unterschieden:

Darüber hinaus erfolgen keine zusätzlichen Eingaben in das System (wie z.B. die Angabe eines Pausengrundes).

Nach dem Ende eines Gespräches bzw. dem Ende der Nachbearbeitungszeit wird vom System automatisch eine 10 Sekunden lange Pufferzeit eingeräumt; während dieser Zeitspanne werden der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter keine neuen Gespräche zugeteilt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen an ihrem Arbeitsplatz über einen zweiten Telefonanschluss, über den sie direkt erreichbar sind und parallel zur ACD-Anlage telefonieren können. Dies dient vor allem dazu, die Möglichkeit direkter Beziehungen zwischen einem Kunden und einer bestimmten Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter zu erhalten.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind entsprechend ihrer Qualifikation verschiedenen Servicediensten zugeordnet, die eigene Telefonnummern aufweisen. Die Servicedienste sind in Anlage 2 dokumentiert. Dabei wird angestrebt, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alle Services beherrschen und folglich allen Servicenummern zugeordnet werden können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ordnen sich beim Anmelden selber den ihrer Qualifikation entsprechenden Servicenummern zu. Die Supervision kann in Engpasssituationen in diese Zuordnung eingreifen, um dadurch gezielt Anrufströme auf eine ausreichende Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verteilen.

Sind Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit ihrer Zuordnung zu Servicenummern oder der Zuteilung von Prioritäten für die einzelnen Servicenummern nicht einverstanden, so wird mit dem Betriebsrat über die Angelegenheit beraten.

5. Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Call Centers

Der Verlag stellt sowohl die fachliche als auch die auf das Telefonverhalten bezogene Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicher. Zu diesem Zweck bietet der Verlag den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern regelmäßige Schulungen an. Es wird ein Qualifikationsplan entwickelt, um eine konzeptionell sinnvolle Reihenfolge der Schulungseinheiten zu gewährleisten. Er enthält u.a. die Ziele von Basisschulungen, Produktschulungen und Gesprächstrainingseinheiten (Coaching).

6. Monitoring

Unter Monitoring im Sinne dieser Vereinbarung wird das Beobachten des Telefongeschehens in der Anlage während des laufenden Betriebs bzw. während sehr kurzer Zeitabschnitte verstanden. Dabei erfolgt lediglich eine temporäre Beobachtung und keine über den Zeithorizont dieser Beobachtung hinausgehende Speicherung der entsprechenden Daten, es sei denn, dies ist im Rahmen des Reporting (Ziffer 7) ausdrücklich vereinbart.

Das Monitoring dient ausschließlich der Steuerung der Anlage, insbesondere der Aufrechterhaltung einer hohen Erreichbarkeit und eines guten Servicelevels; es wird nicht zum Zweck der Überwachung von Leistung oder Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt.

In Anlage 3 sind die verschiedenen Telefonierzustände vereinbart, die von der Anlage unterschieden und im Monitoring angezeigt werden dürfen.

Anlage 3 Telefonierzustände

  • Agent abgemeldet
  • Agent frei (Agent ist in die ACD-Anlage eingebucht, hat aber kein durch die ACD-Anlage vermitteltes Gespräch)
  • Agent in einem ACD-Gespräch
  • Agent in Nachbearbeitungszeit oder Pause

  • Darüber hinaus darf angezeigt werden, dass ein Anruf für eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter erfolgt ("Klingelzeichen").

Auf den Supervisions-Arbeitsplatzrechnern dürfen diese Zustände pro Apparat, geordnet nach Lines (Servicenummern) angezeigt werden. Außerdem werden die Häufigkeit der eingehenden Anrufe pro Halbstundenintervall sowie der aktuelle Service-Level in einer Übersicht angezeigt. Die Einzelheiten der Anzeige ergeben sich aus Anlage 4. Zugriff auf diese Funktion haben nur die mit der Supervision der ACD-Anlage beauftragten Personen.

Auf den einzelnen Arbeitsplatzrechnern wird der Zustand der ACD-Anlage zum jeweils aktuellen Zeitpunkt angezeigt; die Anzeige umfasst:

Alle verfügbaren Anzeigemöglichkeiten ergeben sich aus Anlage 5.

7. Reporting

Unter Reporting wird das Auswerten von Daten über die Aktivitäten innerhalb der Telekommunikationsanlage über längere Zeiträume verstanden; dies setzt ein längerfristiges Speichern der entsprechenden Daten voraus.

Die Informationen dienen der optimalen Auslastung der Anlage, der Bewertung des Grades des kundenfreundlichen Betriebes sowie der langfristigen Beobachtung des Anrufsvolumens. Sie werden nicht zum Zweck der Überwachung von Leistung oder Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwendet.

Es werden nur anonyme statistische Auswertungen erstellt, die sich auf die Gesamtheit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beziehen, die einer Servicenummer zugeteilt sind. Diese Auswertungen zeigen für eine ACD-Anlage charakteristische Informationen an, wie die Zahl der angemeldeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Zahl der Anrufe, Zahl der in der VoiceBox aufgelaufenen Gespräche, durchschnittliche Dauer der Gespräche, Wartezeiten der Kunden jeweils für Halbstunden-Intervalle. Berichte können auf Tagesbasis oder über längere Zeiträume erstellt werden.

Je ein Muster der erstellbaren Berichte ist in Anlage 6 vereinbart.

Es erfolgen keine weiteren Zugriffe auf ACD-Daten durch andere als in den Ziffern 6 und 7 benannten Programme.

8. Änderungen und Erweiterungen

Der Betriebsrat wird über alle wesentlichen Änderungen und Erweiterungen des Systems informiert. Auf Wunsch findet eine Beratung statt.

Folgende Änderungen bzw. Erweiterungen bedürfen einer diese Vereinbarung ergänzenden Regelung:

Macht der Betriebsrat bei anderen, hier nicht genannten wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen geltend, dass die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berührt werden oder der Erhalt der psychischen bzw. physischen Gesundheit gefährdet ist, so kann er ebenfalls eine diese Vereinbarung ergänzende Regelung verlangen, über die Einvernehmen zu erzielen ist.

Veränderungen der Anlagen

bedürfen des gegenseitigen Einvernehmens.

Kommt das Einvernehmen in den durch diese Vereinbarung vorgesehenen Fällen nicht zustande, so entscheidet eine gemäß § 76 Ziffer 5 zu bildende Einigungsstelle.

9. Beweisverwertungsverbot

Informationen, die unter Verletzung von Bestimmungen dieser Vereinbarung gewonnen wurden, sind als Beweismittel zur Begründung personeller Maßnahmen unzulässig.

10. Schlussbestimmungen

Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und kann mit einer Frist von ...., frühestens zum .... gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung wirkt sie nach bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung.