Erläuterung des Leistungsumfangs und Einsatzbereichs des neuen Systems - bitte ausfüllen.
Verwendungszweck |
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Art der Einführung |
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Eigenentwicklung |
Ja
Nein
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Kaufsoftware (on premise)
Wenn ja: Angaben zum Hersteller/Lieferanten
sowie Land und Hauptsitz des Lieferanten (Datenschutz)
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Ja
Nein
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Cloud-Lösung
Wen ja: Art der Cloud: public oder private
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Ja
Nein
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Pilotlösug geplant
Wen ja: Bereich (betroffene Abteilungen, Unternehmensteile)
Dauer des Pilotversuchs und Startdatum, abschließende Bewertung |
Ja
Nein
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Verarbeitung personenbezogener Daten |
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Kategorien personenbezogener Daten
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kritische Bemerkung
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Mit der Beurteilung des Personenbezugs der verarbeiteten Daten tut sich die Arbeitgeberseite oft schwer. Meist sind es Projektverantwortliche, die die datenschutzrechtliche Definition von personenbezogenen Daten nicht so genau kennen. Sie meinen, wenn das System der Verarbeitung von Arbeitsschritten oder sonstigen maschinenbezogene Daten dient, dann handelt es sich nicht um personenbezogene Daten. V.a. in der Produktion ergibt sich der Personenbezug oft nur indirekt. Wenn z.B. die Maschine und der Zeitpunkt eines Vorgangs im Systemerfasst sind, dann lässt sich nahezu immmer auch die Person feststellen.
Es nützt auch meist nur wenig, wenn in der Rahmenbetriebsvereinbarung erklärt ist, was unter personenbezogenen Daten zu verstehen ist, denn dieses Dokument ist in den Köpfen vieler mit dem Proejektmanagement befassten Personen nicht präsent. Oft haben sie die entsprehende Vereinbarung gar nicht gelesen oder ihren Inhalt längst vergessen.
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Übermittlung von Beschäftigtendaten an andere Systeme
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Geplante Übermittlung von Beschäftigtendaten an andere interne Systeme (des Betriebes, Unternehmnens oder Konzerns)
Wen ja: Systeme und genauere Beschreibung der übermittelten Daten benennen
ebenso Häufigkeit der Übermittlung
Beschreibung der Übermittlungs-Zwecke
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Ja
Nein
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Geplante Übermittlung von Beschäftigtendaten an externe Stellen
oder an interne Dienstleister
wenn ja externe Stellen oder Dienstleister benennen
einschließlich der Zwecke der Übermittlung
und der Häufigkeit der Übermittlung
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Ja
Nein
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kritische Bemerkung
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Die Frage nach Schnittstellen war in den Zeiten, in denen große IT-Anwendungen über Datenschnittstellen verbunden waren, sicher berechtigt. Heute findet man in den Unternehmen eher einen Bienenschwarm von vielen unterscheidlich großen und kleinen Softwareprodukten und Apps, die alle über APIs, Application Programming Interfaces (Programmmschnittstellen) und nicht über Datenschnittstellen verbunden sind. Die ITler, die den Fragebogen ausfüllen müssen, werden ihre helle Freude daran haben.
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist ein Gesetz. Die Unternehmen sind verpflichtet, es auszuführen. Den Betriebsräten obliegt es gemäß Betriebsverfassungsgesetz auch, die Einhaltung der Gesetze zu überwachen. Aber ihre die Mitbestimmung betreffenden Hauptaufgaben sind im § 87 BetrVG wird ausdrücklich ausgeführt, in welchen wichtigen Angelegenheiten der Betriebsrat mitzubestimmen hat - soweit die Angelegenheit nicht durch Gesetz oder Tarifvertrag geregelt ist.DasBetriebsverfassungsgesetz will damit dem Betriebsrat eine Verhandlungsmacht geben, um sich im Rahmen der Mitbestimmung um die Gestaltung der Arbeitswelt zu kümmern.
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Künstlichen Intelligenz |
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Enthält das geplante System Funktionen der Künstlichen Intelligenz?
wenn ja, welcher Kategorie ist es zuzuordnen
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Ja
Nein
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Funktionen und Algorithmen des Systems
Eine kurze Beschreibung ......
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Training des Systems
Wenn ja, wurden Daten mit Bezug auf die Beschäftigten für as Training benutzt?
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Ja
Nein
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kritische Bemerkung
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In vielen Checklisten zum Thema Künstliche Intelligenz werden weitere meist von Rechtsanwälten formulierte Fragen aufgeführt, die kaum ein Techniker beantworten kann, z.B.
- ob ein System mit getestet-gesicherten Eigenschaften „eingefroren“ genutzt wird,
- ob das System deterministisch sei, will meinen vollständig vorhersehbare Entscheidungen liefere,
- kob es aus Benutzereingaben laufend lernen kann oder
- obt das System einem der Grundmodelle aus der KI-Verordnung der EU entspricht usw.
Nach vielen regelungsbedürftigen Aspekten wird so gut wie nicht gefragt, z.B. den konkreten Auswirkungen auf die Beschäftigung und das sich daraus ergebnede Gefährdungspotenzial, den Veränderungen für die Arbeitsabläufe und Arbeitsbeziehungen, eventuell entstehenden neuen Tätigkeiten und insbesondere den veränderten Qualifizierungsauforderungen und geplanten konkreten Qualifizierungsmaßnahmen.
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Auswirkungen auf Arbeitsplätze und Betriebsorganisation |
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Änderungen der Arbeitsinhalte
wenn ja bitte beschreiben
....
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Ja
Nein
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Änderungen der Abläufe
wenn ja bitte beschreiben
....
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Ja
Nein
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Änderungen der Aufbauorganisation
wenn ja bitte beschreiben
....
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Ja
Nein
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Betroffener Personenkreis
Zum Anwenderkreis gehörende Personengruppen
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Organisationseinheit - Stellentyp - Anzahl der betroffenen Personen
bitte ausfüllen ...
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Zweck des Arbeitens mit Checklisten war es, einen Überblick über die im Einsatz befindlichen IT-Systeme zu behalten und eine Struktur für as Beteiligungsverfahren festzulegen, so weit so gut. Es gibt einige kritische Punkte:
Als Hilfsmittel zur Erreichung dieser Ziele sind Checklisten nicht mehr zeitgemäß. Sie sind statische Dokumente, die der schnellen Änderung der Technik nicht Rechnung tragen.