Betriebsvereinbarung über die Einführung und Anwendung eines Systems zum Testen von Anwendungssoftware

Das System wird in einem Telekommunikations-Konzern in der Evaluations - oder Pilotphase überwiegend eigenentwickelter Anwendungssysteme eingesetzt, insbesondere bei Webservices, die innerhalb des Unternehmens-Intranets angeboten werden. Es zeichnet alle Bewegungen des Benutzers am Bildschirm in Zuordnung zu den entsprechenden Programmfunktionen auf. So werden Fehlbedienungen und Fehler sichtbar, aber auch Reaktionen des Benutzers auf ein nicht vorhergesehenes Verhalten des Anwendungsprogramms.

Im Unternehmen existiert eine Rahmenbetriebsvereinbarung zu IV-Systemen, die insbesondere die Beteiligungsrechte der Betriebsräte bei Änderungen oder neuen Systemen regelt. Auf diese wird Bezug genommen.


 

1. Gegenstand und Geltungsbereich
 

Diese Vereinbarung regelt in Ergänzung der IV-Rahmenvereinbarung vom ..... den Einsatz eines IV-Tools zur Untersuchung der Usablility von Softwareanawendungen.

Mit Hilfe des Systems können User-Sessions aufgezeichnet und später ausgewertet werden; die Aufzeichungen umfassen die Bewegungen auf dem Bildschirm sowie einen benutzerbezogenen Video- und Sound-Track.

2. Zielsetzung
 

Ziel der mit Hilfe des Systems erstellten Auswertungen ist es, Schwächen und Verbesserungspotenziale der getesteten Anwendungen zu erkennen und im Dialog mit den Entwicklern auf Verbesserungen der Software-Handhabbarkeit hinzuwirken; die in diesem Zusammenhang erörterten Vorschläge betreffen nicht nur die Softwareergonomie der Bildschirm-Layouts, sondern auch das Design des Systems und insbesondere seiner Dialogführung.

3. Grundsätze des Systemeinsatzes
 

Tests können unter Beachtung folgender Grundsätze durchgeführt werden:

  • Die Teilnahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt während der Arbeitszeit und beruht auf freiwilliger Basis.

  • Die im Test erstellten Aufzeichnungen dienen ausschließlich dem Zweck, die Qualität der getesteten Software unter dem Gesichtspunkt der usability zu bewerten, insbesondere im Hinblick auf eine aufgabenangemessene Dialogführung, eine intuitive Bedienbarkeit und die Fehlerrobustheit.

  • Die Aufzeichnungen werden nur innerhalb des für die Qualitätsbewertung zuständigen Teams verwendet. Eine Weitergabe oder Veröffentlichung erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Testpersonen.

  • In einer der Testperson überlassenen Datenschutzvereinbarung sichert das Unternehmen der Testperson zu, dass auf ihr Verlangen hin alle auf sie bezogenen Aufzeichnungen gelöscht werden.

  • Das Leistungsmerkmal Streamingfähigkeit der eingesetzten Software wird nicht genutzt.

  • Die Speicherung der Testaufzeichnung erfolgt auf einem gesonderten Speichermedium, das nicht im Netz des Unternehmens zugänglich ist.
4. Schlussbestimmungen
 

Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, frühestens zum ...... Im Falle einer Kündigung wirkt sie nach bis zum Abschluss einer neuen Regelung.