Betriebsvereinbarung Balanced Scorecard

1. Gegenstand

Diese Betriebsvereinbarung regelt die Umsetzung der Balanced Scorecard-Methode (BSC) bei der ..... sowie die Beteiligungsrechte des Gesamtbetriebsrats und der Betriebsräte an diesem Verfahren.

2. Zielsetzung

Das BSC-Verfahren geht vom Leitbild des Konzerns aus und formuliert die strategischen Ziele des Unternehmens in den vier Perspektiven

Die Balanced Scorecard wird als BSC 1 für das gesamte Unternehmen und als BSC 2 für jede Business Unit und die zuarbeitenden Bereiche erstellt. Es erfolgt eine Umsetzung auf Arbeitsgruppen- und Mitarbeiterebene; dazu dienen vor allem die jährlich durchgeführten Mitarbeitergespräche.

3. Information

Die Ziele auf der BSC 1- und 2-Ebene werden in allgemein verständlicher Form dargestellt und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in geeigneter Form zugänglich gemacht (schriftliches Informationsmaterial, Darstellung im Intranet).

Die Zugriffsrechte für die Einsicht in die einzelnen Messgrößen werden gestaffelt nur für die betroffenen Personen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich vergeben; das Unternehmen verpflichtet sich, den Gesamtbetriebsrat zu informieren.

4. Beteiligung der Betriebsräte

Das Unternehmen wird die Ziele und Messgrößen für die Organisations- und Lern- /Entwicklungsperspektive mit dem Gesamtbetriebsrat beraten. Es erfolgt eine Vorstellung durch die Arbeitgeberseite. Die Beratung umfasst insbesondere die Auswirkungen auf den Arbeitskräfteeinsatz und die Arbeitsplätze, die Arbeitsabläufe, die Arbeitszeit, eventuell veränderte Qualifikationsanforderungen und erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen sowie Auswirkungen auf das Entgelt. Der GBR hat ein Vorschlagsrecht für die Ziele der Lern- und Entwicklungsperspektive; seine Vorschläge werden beraten.

Es finden regelmäßige Überprüfungen (Reviews) der Zielsetzungen im BSC-Verfahren statt. An diesen Reviews wird der jeweils zuständige Betriebsrat beratend beteiligt.

5. Mitarbeitergespräche

So weit Mitarbeitergespräche durchgeführt werden, werden unter Beachtung der Balanced Scorecards der jeweiligen Organisationseinheit mit den direkten Vorgesetzten besondere Ziele und Aufgaben festgelegt, wobei auf der Ebene der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Führungsaufgaben diese Gespräche auch als Gruppengespräche stattfinden können, letzteres vor allem dann, wenn sich die Tätigkeiten der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur wenig unterscheiden.

Vorschlag: Freiwilligkeit der Mitarbeitergespräche. Dadurch soll erreicht werden, dass die Arbeitgeberseite eine entsprechende Überzeugungsarbeit leisten muss.

Bei den zu vereinbarenden Zielen wird zwischen

unterschieden.

Ziele werden vereinbart, nicht von den Vorgesetzten gesetzt. Dabei wird angestrebt, die Ziele des Unternehmens einerseits und die Fähigkeiten und Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter andererseits zur Deckung zu bringen.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Recht, die auf den jeweils höheren Ebenen vereinbarten bzw. in den Balanced Scorecards festgelegten Ziele einzusehen.

Es dürfen nur Ziele vereinbart werden, die

Es findet keine Kopplung mit Entgeltfragen statt. Die Zahl der zu vereinbarenden Ziele soll überschaubar sein (maximal fünf Ziele).

In den Mitarbeitergesprächen werden auch die Verpflichtungen des Unternehmens gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern festgelegt, insbesondere organisatorische Maßnahmen und sonstige Aktivitäten, die die Führungskräfte zur Unterstützung für das Erreichen der vereinbarten Ziele ergreifen müssen.

Ebenso sind die für erforderlich geachteten Qualifizierungsmaßnahmen zu vereinbaren und deren Durchführung festzulegen.

Über die in einem Mitarbeitergespräch vereinbarten Ziele wird ein Protokoll erstellt. Dieses Protokoll erhalten nur die an dem Gespräch beteiligten Personen.

Die Mitarbeitergespräche finden jährlich statt; sie werden mindestens vier Wochen vor Durchführung zwischen Mitarbeiter und Vorgesetzten terminiert und eine Woche vor Durchführung dem zuständigen Betriebsrat mitgeteilt.

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter hat das Recht, ein Betriebsratsmitglied seiner Wahl zu dem Gespräch hinzuzuziehen. Um die Einhaltung dieser Regelungen zu überprüfen, hat auch der Betriebsrat das Recht, an einem solchen Mitarbeitergespräch teilzunehmen, wenn die betroffene Mitarbeiterin bzw. der betroffene Mitarbeiter damit einverstanden ist.

Haben sich die Rahmenbedingungen für die Erfüllung vereinbarter Ziele verändert, so findet ein erneutes Mitarbeitergespräch statt, wobei die Ziele an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Beide Seiten können in einem solchen Fall die Wiederholung des Gesprächs veranlassen.

Stellt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter fest, dass die vereinbarten Ziele nicht erreicht werden können, so hat sie bzw. er ebenfalls das Recht, ein neues Mitarbeitergespräch zu veranlassen.

Kann bei der Festlegung der Ziele kein Einvernehmen zwischen Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter und Vorgesetztem erzielt werden, so hat sie bzw. er ein Reklamationsrecht. Dazu wird eine paritätische Kommission gebildet, der je zwei von Arbeitgeber und vom zuständigen Betriebsrat benannte Mitglieder angehören. Kommt in der Kommission keine Einigung zu Stande, so müssen die Ziele neu vereinbart werden.

6. Feedback für die Führungskräfte

Einmal jährlich findet ein Gespräch statt, das den Führungskräften zur Rückkopplung insbesondere ihres Führungsverhaltens mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dienen soll. Das Gespräch wird von einer von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestimmten Person geleitet; diese Person muss nicht dem Team angehören.

7. Qualifizierung

Die in den Mitarbeitergesprächen vereinbarten Qualifizierungsmaßnahmen sind Arbeitszeit; die Kosten trägt der Arbeitgeber.

Zur Unterstützung der Mitarbeitergespräche erstellt das Unternehmen einen Leitfaden sowohl für Führungskräfte als auch für die Mitarbeiter. Diese Leitfäden sind mit dem zuständigen Betriebsrat abzustimmen.

Es werden Qualifizierungsmaßnahmen für Führungskräfte zur Durchführung von Mitarbeitergesprächen angeboten; die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung ist für jede Führungskraft verpflichtend.

Alle durchgeführten Qualifizierungsmaßnahmen werden im SAP-HR-Veranstaltungsmanagement [oder in einem gesonderten anderen Programm] dokumentiert; der zuständige Betriebsrat erhält ein Online-Zugriffsrecht auf diesen Systemteil.

Um betriebswirtschaftliches Denken zu fördern, wird allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Teilnahme an dem Planspiel Factory angeboten.

Im Übrigen bleiben die Rechte des Betriebsrats gemäß §§ 96-98 BetrVG unberührt.

8. Softwareunterstützung

Es gelten die Bestimmungen der EDV-Rahmenbetriebsvereinbarung. Hiernach erforderliche Regelungen werden in einem Anhang zu dieser Vereinbarung festgehalten.

Inhalte der Mitarbeitergespräche werden nicht elektronisch erfasst.

9. Schlussbestimmungen

Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft; sie kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung wirkt sie nach bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung.