Für die Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen von Arbeitsmitteln gelten die gleichen Regelungen wie am betrieblichen Arbeitsplatz. Wegen der höheren Risiken am häuslichen Arbeitsplatz werden besondere Haftungserleichterungen vereinbart:
Die Haftungserleichterung erstreckt sich auch auf Schäden, die infolge von Beschädigungen oder des Verlustes von elektronischen Daten auftreten.
Bei Schäden, die durch im Haushalt lebende Familienangehörige oder berechtigte Besucher am Eigentum des Arbeitgebers verursacht werden, gelten die gleichen Grundsätze, sofern keine private Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommt.
Das Unternehmen schließt entsprechende Versicherungen ab.
Um die Gefahr der Unterversicherung auszuschließen, werden die Telebeschäftigten darauf hingewiesen, dass sie ihrer privaten Hausratsversicherung mitteilen müssen, dass die zur Telearbeit eingesetzten Geräte nicht zum versicherten Hausrat gehören.
Für Arbeitsunfälle am häuslichen Arbeitsplatz und Wegeunfälle besteht der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.