Diese Vereinbarung bezieht sich auf einen sehr speziellen Fall und war für den Consulting-Bereich eines Unternehmens vorgesehen. Die Erfassung der Arbeitszeit wurde abgeschafft. Der Betriebsrat bestand auf der gleichzeitigen Einführung eines Systems von Zielvereinbarungen, um einer drohenden Verdichtung der Arbeit entgegenzuwirken. |
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Gegenstand und Geltungsbereich | ||
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Diese Vereinbarung regelt die Einführung und Praktizierung einer Vertrauensarbeitszeit bei der ... [Name der Firma] und gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standorts ... [Name des Standorts]. | ||
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Arbeitszeit | ||
Die Beschäftigten treffen die Wahl ihrer Arbeitszeit im Rahmen eines vereinbarten Arbeitszeitrahmens in eigener Verantwortung unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Insbesondere treffen sie die Terminabsprachen mit den Kunden und entscheiden selber über die Zeit und den Arbeitsort (Firma oder zu Hause) ihrer Vorbereitung.
Dabei haben sie Teambesprechungen mit Präsenzpflicht zu berücksichtigen. |
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2.1 | Arbeitszeitrahmen | ||
Der Arbeitszeitrahmen umfasst die Werktage Montag bis Freitag unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (insbes. maximal 10 Stunden am Arbeitstag) sowie Samstag bis maximal sechs Stunden bei einer täglichen Lage der Arbeitszeit zwischen 6:00 und 20:00 Uhr.
Abweichungen sind nur bei Vorliegen schwerwiegender Gründe unter Beachtung der folgenden Regeln erlaubt: |
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2.2 | Als schwerwiegende Gründe gelten: | ||
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2.3 | Regeln für das Abweichen vom Arbeitszeitrahmen | ||
Der Betriebsrat wird über jede Abweichung vom Arbeitszeitrahmen im Einzelfall vorab schriftlich informiert.
Widerspricht er einer geplanten Abweichung, so muss er dabei geltend machen, dass die Abweichung unangemessen oder unzumutbar ist. In diesem Falle ist über die Angelegenheit mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung zu verhandeln. |
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2.4 | Mehrarbeit | ||
Soweit Arbeiten nicht im Rahmen der Regelungen gemäß Ziff. 2.1 bis 2.3 durchgeführt werden können, werden sie als Mehrarbeit behandelt. Die Zuschläge berechnen sich in Anlehnung an § ... [Bezug auf einen Tarifvertrag] wie folgt:
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2.5 | Freie Arbeitstage | ||
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können im Rahmen ihrer Eigenverantwortung unter Berücksichtigung betrieblicher Belange uneingeschränkt freie Tage zum Ausgleich ihrer Arbeitszeit nehmen. |
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2.6 | Nachweis der Arbeitszeit | ||
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeichnen ihre Arbeitszeiten mit den jeweiligen Beginn- und Ende-Uhrzeiten arbeitstäglich auf. Diese Aufzeichnungen werden für die Dauer von mindestens zwei Jahren verfügbar gehalten.
Sie leiten diese Aufzeichnungen monatlich zu ihrem Arbeitszeitbeauftragten weiter. Die Aufzeichnungen gelten als verbindliche Erklärungen der Beschäftigten über ihre Arbeitszeit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter melden Krankheit, Urlaub, Ausgleichstage für Zeitguthaben, Dienstreisen und Fortbildung bei ihrem Zeitbeauftragten. |
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2.7 | Weitere Regelungen | ||
Der Arbeitgeber informiert die Beschäftigten über die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Arbeitszeit und die Regelungen aus dieser Betriebsvereinbarung durch eine geeignete Informationsschrift. |
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3 | Zielvereinbarungen | ||
Das Unternehmen setzt Zielvereinbarungen als Führungsinstrument ein. Beim Abschluss dieser Zielvereinbarungen sind insbesondere folgende Rahmenbedingungen zu beachten:
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4 | Schlussbestimmungen | ||
In allen Fällen, in denen diese Vereinbarung das Einvernehmen beider Seiten vorsieht, entscheidet bei Nichteinigung eine gemäß § 76 Abs. 5 BetrVG zu bildende Einigungsstelle.
Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Sie kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung wirkt sie nach bis zum Abschluss einer neuen Regelung.
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