Es handelt sich um ein Unternehmen der pharmazeutischen Industrie mit einigen tausend Beschäftigten und mehreren Standorten. Es gibt bereits seit vielen Jahren eine EDV-Rahmenvereinbarung und auch eine umfangreiche Regelung der Personaldatenverarbeitung (auf SAP-Basis), so dass für das arbeitsmedizinische System Matrix nur noch ergänzende Regelungen erforderlich sind.
Die zentralen Ideen dieser Vereinbarung sind die Bindung der kompletten Datenverarbeitung an die ärztliche Schweigepflicht und die Abschottung der Daten gegenüber der Personalabteilung.
Das arbeitsmedizinische Anwendungssystem MATRIX-Maxi wird als Client/Server-System mit je einem Server in den Werken Werk I, Werk III und .... eingesetzt; die Server sind untereinander verbunden. Die Rechner der arbeitsmedizinischen Anwendung bilden eine eigene Netzwerkzone, für die keine Rechte für den Zugriff von Stellen außerhalb dieses Netzwerkes auf Server oder Endgeräte der arbeitsmedizinischen Anwendung eingerichtet werden.
Eingesetzt wird die Standardsoftware MATRIX-Maxi, die sowohl den ambulanten Arztpraxisbetrieb als auch arbeitsmedizinische, insbesondere epidemiologische Auswertungen unterstützt. Auf den Personal Computern der arbeitsmedizinischen Anwendung stehen zusätzlich Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und ein elektronisches Post-System zur Verfügung. Die PC-Programme werden grundsätzlich nur zur Ergebnisdarstellung der Auswertungen genutzt, nicht dagegen zur längerfristigen Speicherung von personenbezogenen Daten - dies bleibt ausschließlich dem Datenbanksystem vorbehalten, das auf den Servern der arbeitsmedizinischen Anwendung installiert ist. Die Elektronische Post bleibt auf die PC der arbeitsmedizinischen Anwendung begrenzt.
Die Struktur der eingesetzen Geräte ergibt sich aus Anlage 1. Sie wird auf dem aktuellen Stand gehalten.
Die im System gespeicherten Personalstammdaten sind in Anlage 2 vereinbart. In dieser Anlage ist kenntlich gemacht, welche Daten regelmäßig aus dem zentralen Personalsystem .... übertragen werden.
Im übrigen werden Informationen aus dem ambulanten Arztpraxisbetrieb gespeichert, wie in der Systembeschreibung vom .... dargestellt ist.
Die Übertragung aus dem Zentralsystem erfolgt automatisch und wird von der arbeitsmedizinischen Anwendung aus angestoßen; eine Übertragungsmöglichkeit in umgekehrte Richtung wird nicht eingerichtet.
Die Daten werden auf den Datenbankservern in verschlüsselter Form gespeichert. Das Entfernen von Daten aus dem System auf Datenträgern gleich welcher Form ist den Benutzern untersagt.
Die Verwendung aller im System gespeicherten personenbezogenen Daten unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.
Die Zugriffsrechte werden auf das Personal des arbeitsmedizinischen Dienstes begrenzt. Die zugriffsberechtigten Personen werden dem Gesamtbetriebsrat sowie den Betriebsräten der betroffenen Werke namentlich mitgeteilt.
Der Gesamtbetriebsrat und die Betriebsräte der betroffenen Werke können die Anzeigedialoge und die im System erstellbaren Auswertungen jederzeit einsehen. Soweit dabei personenbezogene Daten bekannt werden, ist das Einverständnis der betroffenen Personen erforderlich.
Macht der Betriebsrat missbräuchliche Nutzung des Systems geltend, so kann er den Einsatz weiterer Schutztechniken verlangen, insbesondere Schutztechniken,
Wird dabei keine Einigung erzielt, entscheidet eine gemäß § 76 Abs. 5 BetrVG zu bildende Einigungsstelle.