Betriebsvereinbarung

über die Einführung und Anwendung eines elektronischen Line-Monitoring-Systems

Es handelt sich um Verpackungsanlagen in einer Chemischen Produktion (Seifen, Waschmittel). Ein technisches System überwacht die hochautomatisierten Anlagen, liefert dabei aber auch Informationen über das Bedienverhalten und die Schichtleistungen der Mitarbeiter.

 

1. Gegenstand und Geltungsbereich

Diese Betriebsvereinbarung regelt die Einführung und Anwendung eines Line-Monitoring-Systems an den Packlinien des Werks ... der ....

Sie gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit dem System arbeiten und über deren Arbeit Daten im System gespeichert sind.

 

2. Zielsetzung

Das Line-Monitoring-System wird ausschließlich genutzt für

Das System wird nicht eingesetzt zum Zweck der Überwachung von Leistung oder Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es dient nicht der Ermittlung von Daten für die Entgeltabrechnung.

 

3. Funktion des Systems

Über an den Packlinien installierte Fotozellen werden die produzierten Einheiten (Seifenstücke, Waschpulverpakete usw.) automatisch gezählt, in 5-Minuten-Takten gespeichert und in einem Laufzeitprofil mit der Soll-Leistung der Maschinen verglichen.

Unterschreitet die gezählte Menge den Sollwert (Stückzahl pro Minute) um einen wählbaren Toleranzwert für eine bestimmte Mindestdauer, so wird dies als Störung der Produktion mit Anfangs- und Endzeit automatisch vom System festgehalten; in diesem Fall ist - soweit bekannt - ein Grund für die Störung von den Anlagenfahrern in das elektronische System einzugeben.

Die Soll-Leistungen (Stückzahl pro Minute), der Toleranzwert (in Prozent von der Soll-Leistung) sowie die Mindestdauer der Störung in Minuten werden pro Fertigungsauftragsart (Artikel und Packlinie) mit den Gültigkeitsdaten (Datum ab wann gültig) definiert und im System dokumentiert.

Beim Start des Line-Monitoring-Systems an der jeweiligen Packlinie wird als Soll-Leistung pro Fertigungsauftrag die vereinbarte Norm gemäß Bonus-System Betriebsvereinbarung vom .... festgelegt. Der Toleranzwert wird mit 90 Prozent angenommen. Die Mindestdauer der Störung wird auf fünf Minuten festgelegt. In der Anlage 1 sind die Störgründe, die vom Anlagenfahrer im Falle einer Störung eingegeben werden sollen, definiert.

Bei elektrischen und mechanischen Störungen an der Packlinie soll (falls bekannt) der Ort der Störung (Baugruppe, Bauteil) eingegeben werden.

 

4. Technische Ausstattung

Jede vom Line-Monitoring-System unterstützte Packlinie wird mit einem festplatten- und diskettenlaufwerklosen Arbeitsplatzrechner ausgestattet. Über diese Geräte erfolgen die Eingaben und die grafische Darstellung des Laufzeitverhaltens der Maschinen.

Die Arbeitsplatzrechner sind in einem lokalen Netzwerk mit einem Netzwerk-Server verbunden, auf dem allein die Anlagen-Laufzeitdaten gespeichert werden.

Anlage 3 zeigt eine Übersicht der Netzwerk-Konfiguration mit allen Endgeräten und wird auf dem laufenden Stand gehalten.

 

5. Auswertungen

Pro Packlinie wird das aktuelle Laufzeitverhalten der Anlage als erreichte Hubzahl/Mengenzahl auf der Zeitachse grafisch dargestellt. Sobald eine Störung vorliegt, ist dies durch ein deutlich wahrnehmbares Signal auf dem Bildschirm angezeigt.

Ferner steht eine Journal-Funktion zur Verfügung, in der die einzelnen Störereignisse der laufenden Schicht und der vorangegangenen Schicht mit Angaben der Uhrzeit Beginn, Dauer, Störgrund und (falls eingegeben) Ort der Störung (Baugruppe/Bauteil) "zurückgeblättert" werden können. Diese Anzeige-Funktion dient den Anlagenführern - insbes. bei Schichtwechsel - dazu, sich einen Überblick über das Maschinenverhalten zu verschaffen.

Die Laufzeitdaten werden im Netzwerkserver als Durchschnittswerte im Fünf-Minuten-Takt pro Anlage für die Dauer von sechs Wochen gespeichert.

Eine Auswertung zeigt die Auslastung als Kurve zunächst für größere Zeiträume (1 Woche), die durch Zoom-Funktionen bis auf Stundentakte verfeinert werden können; das Stundenintervall wird nicht weiter unterteilt. Durch geeignete Dateischutz- und Zugriffsrechteregelungen wird sichergestellt, dass keine weiteren Auswertungen der Fünf-Minuten-Takt-Daten des Anlagenlaufzeitverhaltens erfolgen können. Die Auswertung dient dazu, sich einen groben Überblick zu verschaffen; sie darf nicht dazu benutzt werden, die Leistung einer einzelnen Schicht darzustellen oder zu bewerten.

Eine weitere Auswertungsfunktion erlaubt die fertigungsauftragsbezogene Analyse von Anlagenstörungen. Zu diesem Zweck werden durch Verdichtung der Anlagenlaufzeitdaten und entsprechende Auswahl über jede Störung Kalendertag, Fertigungsauftragsnummer, Dauer der Störung (ohne Uhrzeiten), Störgrund und falls eingegeben Ort der Störung (Baugruppe/Bauteil) gespeichert.

Die Auswertung zeigt ebenfalls in grafischer Darstellung zunächst die Häufigkeitsverteilung der Störgründe pro Fertigungsauftragsart und gewähltem Zeitintervall (von ... bis ...) und kann dann wahlweise verfeinert werden für Baugruppen und Bauteile pro Störgrund. Die Funktion dient dem Auffinden von besonders häufig gestörten Teilen der Anlagen, um daraus Erkenntnisse für Verbesserungen des Anlagenlaufzeitverhaltens zu gewinnen.

Zugriffsrechte für Auswertungen erhalten die Bereichsingenieure der Abteilungen, die technischen Kontakter, die Schichtleiter und die Produktionsleitung.

 

6. Benutzerfreundliche Software

Alle Auswertungen sind in Form von grafischen Darstellungen realisiert; auf ein System vorgefertigter Berichte wird bewusst verzichtet. Das System soll den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Werkzeug zur Verfügung stellen, mit dessen Hilfe problembezogene Analysen und Auswertungen gemäß den jeweiligen Anforderungen der Benutzer durchgeführt werden können.

Bei Verbesserungen und Weiterentwicklungen des Systems werden insbesondere die folgenden Grundsätze beachtet:

 

7. Ausbildung der Anlagenhandwerker als Systemnutzer

Für alle Anlagenhandwerker, die die Anzeige des Laufzeitverhaltens ihrer Packlinie verfolgen und Störgründe eingeben sollen, findet während der Arbeitszeit eine Einweisung statt, bei der

Es werden Trainingsmöglichkeiten (je eine Stunde vor oder nach der Schicht) angeboten, wobei die Anlagenhandwerker insbesondere den Umgang mit der Maus als Eingabegerät in den Computer üben können. Die Wahrnehmung dieser Trainingsmöglichkeiten wird wie normale Arbeitszeit behandelt.

Für die Dauer mindestens des ersten Monats der Einführung steht während der Zeit von 7:30 bis 18:00 Uhr eine Ansprechperson zur Verfügung, an die man sich bei Schwierigkeiten oder Erklärungsbedarf wenden kann.

Die im System verfügbare Tagebuchfunktion wird so ausgelegt, dass sie als eine Art elektronischer Post benutzt werden kann, mit deren Hilfe die Benutzer Fragen an die Systemverwaltung richten können und dann eine persönliche Antwort erhalten. Der Umgang mit dieser Funktion wird in der Einweisung trainiert.

 

8. Pilotphase

Das System wird zunächst für eine Packlinie eingeführt.

Während dieser ca. dreimonatigen Zeit erarbeitet das Unternehmen einen Plan für die Ausbildung derjenigen Personen, die mit Hilfe des Systems Auswertungen durchführen sollen. Dieser Plan wird als Ergänzung dieser Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat vereinbart. Die Ausbildung soll das Ziel eines sicheren Umgang mit dem System verfolgen; die Qualifizierungsmaßnahmen werden in enger zeitlicher Kopplung an die Einführungstermine für die einzelnen Packlinien durchgeführt.

Gegen Ende der Pilotphase findet ein Erfahrungsaustausch zwischen Anwendern (Anlagenhandwerker, die das System bedienen, Personenkreis derjenigen, die (später) Auswertungen durchführen sollen), Entwicklern bzw. Projektverantwortlichen und Betriebsrat statt. Bei dieser Gelegenheit werden insbesondere Verbesserungsvorschläge diskutiert und in einem Protokoll festgehalten. Die Entwickler bzw. Projektverantwortlichen verpflichten sich, die aus diesen Vorschlägen gezogenen Konsequenzen in einer zweiten Veranstaltung zu erläutern und insbesondere nicht realisierte Vorschläge zu begründen.

Ein Erfahrungsaustausch der Anwender mit den Projektverantwortlichen kann auch zu späteren Zeitpunkten auf Wunsch der Anwender oder auf Antrag des Betriebsrats wiederholt werden.

 

9. Weiterentwicklung des Systems

Unternehmen und Betriebsrat stimmen in der Auffassung überein, dass infolge fehlender Erfahrungen mit Systemen dieser Art eine betriebsverfassungsrechtliche Regelung auch neue Erfahrungen berücksichtigen muss und deshalb die Systemnutzung noch nicht endgültig festlegen kann. Die Betriebsparteien werden deshalb mindestens halbjährig Treffen durchführen, bei denen

Spätestens zwei Jahre nach Beginn der Pilotphase wird in Form einer Ergänzung zu dieser Betriebsvereinbarung eine Entscheidung darüber getroffen, wie lange die Laufzeitdaten der einzelnen Anlagen gespeichert werden und ob ggf. eine Speicherung der Daten in summierter Form erfolgt.

Macht der Betriebsrat geltend, dass

so verhandeln beide Seiten über die Angelegenheit mit dem Ziel einer einvernehmlichen Regelung.

Kommt diese nicht zustande, so entscheidet eine gemäß § 76 Abs. 5 BetrVG zu bildende Einigungsstelle. Gleiches gilt für Fälle, in denen diese Vereinbarung eine ergänzende Regelung vorsieht, falls dabei keine Einigung zwischen Unternehmen und Betriebsrat erzielt wird.

 

10. Schlussbestimmungen

Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Sie kann mit einer Frist von einem halben Jahr zum Jahresende gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung wirkt sie nach bis zum Abschluss einer neuen Regelung.