Betriebsvereinbarung über die Einführung und Anwendung des Systems Triton/Baan 4

Gegenstand und Geltungsbereich

Diese Betriebsvereinbarung regelt die Einführung und Anwendung des Softwaresystems Triton/Baan 4 bei der .... Zum Gegenstand dieser Vereinbarung gehören auch alle Systemeinheiten, insbesondere Personal Computer, die als Endgeräte in das SAP-System einbezogen sind oder auf denen Daten des SAP-Systems bzw. des vorgelagerten BDE-Systems (Einsatzbereich PP) weiterverarbeitet werden. Ausgenommen vom Gegenstand dieser Vereinbarung sind die Entgeltabrechnung bzw. die Zeiterfassung, die derzeit mit PAISY bzw. Interap/N erfolgen.

Die Betriebsvereinbarung gilt für alle Beschäftigten, die mit den genannten Systemen arbeiten oder über deren Arbeit Daten im System verarbeitet werden.

Zielsetzung

Diese Betriebsvereinbarung verfolgt das Ziel, das Anwendungssystem so einzusetzen, daß es zu einer Verbesserung der Arbeitsqualität beiträgt und daß die Beschäftigten vor den Gefahren einer technischen Überwachung ihrer Leistung oder ihres Verhaltens geschützt werden.

Aufzeichnungen über das Benutzerverhalten

Betriebsdatenverarbeitung und Produktionssteuerungsfunktionen

Soweit das System zur gemeinsamen Erfassung von Entgelt- und Produktions-Rückmeldedaten benutzt wird, werden die Daten nach der gemeinsamen Erfassung in zwei voneinander unabhängige Datenströme getrennt. Ein mit Personalnummer versehener Datenstrom wird vom Lohn- und Geahltsabrechnungssystem nach den für den Einsatz dieses Systems geltenden Regelungen weiterverarbeitet. Der zur Produktionssteuerung und Betriebsabrechnung verwendete Datenstrom enthält nicht mehr die Personalnummer oder ein sonstiges, die Person des betroffenen Arbeitnehmerns identifizierendes Kennzeichen.

Auswertungen der Produktionsrückmeldedaten werden zum Zweck der Produktionssteuerung sowie der betriebswirtschaftlichen Abrechnung erstellt, nicht aber zur Überwachung von Leistung oder Verhalten der Arbeitnehmer.

Arbeitsabläufe

Die Arbeit mit dem System wird grundsätzlich als Mischarbeit organisiert, bei der EDV-freie und computerunterstützte Tätigkeiten einander ablösen.

Die durch das System unterstützten Arbeitsabläufe sollen so geplant und realisiert werden, daß sie zusammenhängende sinnvolle Einheiten darstellen. Die Neuorganisation der Arbeit soll insbesondere auch als Chance begriffen werden, einseitige Spezialisierungen aufzuheben.

Durch ein breiteres Spektrum unterschiedlicher Tätigkeiten soll Belastungs- und Beanspruchungswechsel erreicht werden, so daß sowohl dauerhafte Unter- als auch Überforderungen vermieden werden.

Vor Einführung eines neuen Baan-Moduls werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des entsprechenden Einsatzgebietes informiert; dabei wird insbesondere darauf eingegangen, welche Arbeitsabläufe sich gegenüber dem bisherigen Zustand ändern werden bzw. neu hinzukommen oder wegfallen. Der Betriebsrat hat das Recht, sich an diesen Informationsveranstaltungen zu beteiligen.

Zugriffsrechte

Bei der Vergabe der Zugriffsberechtigungen ist darauf zu achten, daß der Grundsatz einer umfassenden Aufgabenzuweisung (möglichst breiteres Spektrum unterschiedlicher Tätigkeiten für die einzelnen Arbeitsplätze) eingehalten wird.

Qualifizierung der Benutzer

Die Planung der Benutzerqualifizierung ist Teil des Projektmanagements.

Die Qualifizierungsmaßnahmen werden so aufgebaut, daß die Benutzer

Der Zeitpunkt der Qualifizierungsmaßnahmen wird so gewählt, daß eine Aufahme der Arbeit mit dem neuen System unmittelbar nach der Schulung erfolgen kann.

Die Schulungsmaßnahmen werden von fachlich und pädagogisch qualifizierten Personen durchgeführt; soweit Mitarbeiter der ... die Schulung durchführen, wird ihnen vor ihrem Einsatz als Lehrer ein geeignetes pädagogisches Ergänzungstraining angeboten.

Während einer nicht zu kurz gehaltenen Einarbeitungszeit (ca. drei Monate) stehen den Benutzern Ansprechpersonen zur Verfügung, an die sie sich mit Fragen wenden können und die ihnen Hilfestellung bei Schwierigkeiten gewähren.

Nach dieser Einarbeitungszeit findet arbeitsbereichsweise ein Erfahrungsaustausch zwischen Endbenutzern und Projektverantwortlichen statt. Dieses Treffen dient der Anregung von Verbesserungen für die Systemauslegung. Der Betriebrat hat das Recht, sich an der Durchführung dieser Veranstaltungen zu beteiligen.

Änderungen und Erweiterungen, Rechte des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat das Recht, alle Unterlagen zum Baan-System und dessen Systemumgebung (Datenbanksystem, PC-Netz, Bürokommunikationssoftware usw.) einzusehen und sich erläutern zu lassen.

Er wird über alle geplanten Änderungen und Erweiterungen rechtzeitig vor deren Durchführung informiert.

Der Betriebsrat kann eine ergänzende Regelung zu dieser Vereinbarung verlangen, wenn er geltend macht, daß die Systemnutzung neuen Regelungsbedarf im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG auslöst, sei es durch neue Leistungsmerkmale künftiger Softwareversionen oder durch Abweichungen vom bisherigen Nutzungsumfang.

Kommt die Zustimmung bzw. ein Einvernehmen über eine ergänzende Regelung nicht zustande, so entscheidet eine gemäß § 76 Abs. 5 BetrVG zu bildende Einigungsstelle.Der Betriebsrat hat das Recht, zur Überprüfung der Einhaltung der Regelungen dieser Vereinbarung einen Sachverständigen seiner Wahl hinzuzuziehen.

Schlußbestimmungen

Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft.

Diese Vereinbarung ist mit einer Frist von ...... , frühestens jedoch zum ...... kündbar.

Im Falle einer Kündigung wirkt sie nach bis zum Abschluß einer neuen Vereinbarung.