Im Konzernverbund, dem das Unternehmen angehört, gilt eine IV-Rahmenbetriebsvereinbarung, in der die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Änderungen, insbesondere Erweiterungen des Systems ausführlich geregelt sind.
Das Unternehmen selber weist eine sehr hierarchische Organisationsstruktur auf mit stark betontem Abteilungsdenken. Die Personalabteilung hat es durchsetzen können, dass sie die einzige Instanz ist, von der Personalinformationen erhältlich sind (mit anderen Worten: Linienvorgesetzte erhalten Personalinformationen nur über die Personalabteilung). Daher geht die folgende Vereinbarung nur wenig auf die technische Absicherung der Zugriffe auf Personaldaten ein. Die Vereinbarung ist sehr kurz und nur unter den hier genannten organisatorischen Rahmenbedingungen zur Nachahmung empfohlen.
1. Personenbezogene Daten
Die Verarbeitung aller Personaldaten richtet sich nach den Zweckbestimmungen der Aufgaben der Personalabteilung.
Anlage 1 enthält das Verzeichnis der im System genutzten Infotypen mit einer Auflistung der einzelnen Datenfelder. In dieser Anlage werden die besonders schutzwürdigen Infotypen gekennzeichnet. Als besonders schutzwürdig gelten Daten über
Für diese Daten gelten die im folgenden benannten einschränkenden Bestimmungen.
2. Schlüssel
Anlage 2 enthält alle Schlüsseltabellen der in den als besonders schutzwürdig gekennzeichneten Infotypen vorkommenden Schlüssel.
3. Bildschirmmasken
Anlage 3 enthält alle Bildschirmmasken für Anzeige-, Eingabe- oder Änderungs-Funktionen, bei denen ein Zugriff auf die in Ziffer 1 als besonders schutzwürdig bezeichneten Daten erfolgt.
In der Dokumentation enthalten ist je ein Muster der Auswahlbilder für die Online-Anzeigen, bei denen ein Zugriff auf unter Ziffer 1 als besonders schutzwürdig bezeichnete Daten erfolgt. In den Bildschirmmasken müssen alle Auswahl- und Sortierkriterien erkennbar bzw. beschrieben sein (z.B. Inhalte der Pull-Down-Menüs oder aufgeblendeter Fenster).
Keines der Datenfelder, die zu einem als besonders schutzwürdig bezeichneten Infotyp gehören, wird für ABAP-query freigegeben.
4. Auswertungen
Anlage 4 enthält je ein Muster der Berichte oder Listen, die mit Zugriff auf die gemäss Ziffer 1 als besonders schutzwürdig bezeichneten Daten erstellt werden dürfen. Zu jedem Muster sind die Häufigkeit oder der Anlass der Erstellung und der Verteilerkreis vermerkt.
5. Schnittstellen
Das System HR erhält Kommt-/Geht-Daten vom Zeiterfassungssystem sowie die Lohnbelegdaten aus der Fertigung (PP). Es gibt in summierter Form als Entgeltarten pro Kostenstelle Daten an das Finanzbuchhaltungsmodul (FI) weiter. Weitere Schnittstellen sind in Anlage 5 zu vereinbaren.
Es werden keine Daten aus dem System HR auf bewegliche Rechner (Notebooks) übertragen.
6. Zugriffsberechtigungen
Der Online-Zugriff auf das System HR ist auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalabteilung begrenzt. Alle anderen Stellen erhalten nur Berichte bzw. Listen gemäss dem Verteiler Ziffer 4.
7. Konfiguration
Anlage 6 enthält eine grafische Darstellung der Systemkonfiguration (Hardwarekomponenten), aus der die Verbindungen zwischen den Standorten sowie die Art der Verbindung hervorgehen.
8. Kontrollrechte des Betriebsrats
Der Betriebsrat hat das Recht, jederzeit
Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben kann der Betriebsrat eine sachverständige Person seines Vertrauens hinzuziehen.