Betriebsvereinbarung über den Einsatz der logistischen SAP-Anwendungen

1. Gegenstand und Geltungsbereich

Diese Betriebsvereinbarung regelt die Einführung und die Anwendung der logistischen Module des SAP-Systems R/3 bei ....... Die eingesetzten Module sind mit dem Datum ihres erstmaligen Produktiveinsatzes und einer stichwortartigen Beschreibung ihres Leistungsumfang in Anlage 1 dokumentiert.

Die Vereinbarung gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren personenbezogene Daten im System verarbeitet werden oder die als Benutzer mit dem System arbeiten.

2. Zielsetzung

Ziel dieser Betriebsvereinbarung sind

 

3. Personenbezogene Daten im System

3.1 Aufzeichnungen der Systemsoftware über das Benutzerverhalten

Aufzeichnungen und Auswertungen der System- oder systemnahen Software (Rechnerbetriebssysteme, Datenbanksystem, SAP-Basissystem) über Benutzeraktivitäten (Login/Logout, aufgerufene Transaktionen, verbrauchte Systemressourcen, Zugang zu PC-Netzwerkservern usw.) werden ausschließlich zu den folgenden Zwecken benutzt:

Der Zugriff auf die entsprechenden Funktionen wird auf das Personal der ....-Abteilung begrenzt, das für die Wartung der Hard- und Software zuständig ist.

Die entsprechenden Dateien werden für die Dauer von 14 Tagen gespeichert und danach automatisch gelöscht.

3.2 Bearbeiterkennzeichen

Die in den Bewegungsdatensätzen vom SAP-System gespeicherten Namen bzw. Benutzerkennungen werden nur zur Kenntlichmachung von zuständigen, verantwortlichen oder anzusprechenden Personen im Einzelfall (Buchungen) benutzt bzw. in Anzeigen oder Ausdrucken des Systems verwendet.

Es werden keine Programmfunktionen eingerichtet oder genutzt, die Statistiken oder Listen erstellen, in denen solche Mitarbeiterkennzeichen erscheinen oder die mit Zugriff auf solche Kennzeichen entstehen.

Felder mit Sachbearbeitername oder -kürzel werden für die ABAP-Instrumente auf Endbenutzerebene (ABAP-Query) gesperrt.

3.3 Tageszettel und andere Meldescheine

Für die Speicherung und Verarbeitung aller Eingaben in das System, die Informationen über die tägliche Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Tageszettel), Leistungsverrechnungen, Störungen und Stillstände sowie geleistete Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten betreffen, gelten folgende Regelungen:

Die verwendeten Ursachekataloge bei Störungen enthalten keine das Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschreibenden Schlüssel.

 

4. Qualifizierung der Benutzer

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit dem System arbeiten, erhalten vor Aufnahme ihrer Arbeit eine Grundschulung, die neben dem Training der Bedienfunktionen auch einen Überblick über die Funktionsweise des Gesamtsystems vermittelt.

Während einer nicht zu kurz zu bemessenden Einarbeitungsphase, mindestens aber in den ersten drei Monaten seit Aufnahme der Arbeit mit den SAP-Systemen stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern pro Bereich mindestens zwei fachlich kundige Ansprechpersonen zur Verfügung, an die sie sich mit Fragen und Problemen wenden können.

Erstmals nach Abschluß der Einarbeitungsphase und danach regelmäßig einmal im Jahr findet ein Erfahrungsaustausch zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Projektverantwortlichen statt. Die dabei von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geäußerte Kritik soll als Anregung für künftige Verbesserungen dienen und findet im SAP-Customizing (Anpassung des System an die betrieblichen Besonderheiten) Berücksichtigung. Werden Verbesserungsvorschläge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht aufgegriffen, so wird dies gegenüber ihnen begründet. Der Betriebsrat hat das Recht, sich an diesen Veranstaltungen zum Erfahrungsaustauch zu beteiligen.

 

5. Beteiligung des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat das Recht, alle Unterlagen zum System sowie die benutzten Eingabeformulare einzusehen und sich erläutern zu lassen. Er erhält eine Online-Berechtigung, mit deren Hilfe er sich die im System verfügbare Dokumentation sowie den Inhalt der Schlüsseltabellen (z.B. Ursachecodes für Stillstände) und der ABAP-Programmbibliothek einsehen kann. Auf Wunsch werden ihm die Struktur der vergebenen Zugriffsrechte sowie die Namen der berechtigten Personen mitgeteilt.

Das Unternehmen informiert den Betriebsrat bei Releasewechsel über neue Funktionen und wesentliche Änderungen bei bereits bestehenden Funktionen sowie darüber, ob und in welchem Maße die Neuerungen bzw. Veränderungen genutzt werden sollen. Beide Seiten prüfen, ob die Veränderungen mit den Regelungen dieser Vereinbarung konform sind. Ist dies nach Auffassung einer Seite nicht der Fall, so wird einvernehmlich eine diese Vereinbarung ergänzende Regelung getroffen. Genauso wird verfahren, wenn neue SAP-Module eingesetzt werden sollen.

Ergeben sich aus der Anwendung neue Probleme, die mit der Überwachung von Leistung oder Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu tun haben, oder macht der Betriebsrat Abweichungen von den Grundsätzen dieser Vereinbarung gemäß Ziffer 3 geltend, so wird auf seinen Antrag hin über die Angelegenheit mit dem Ziel einer einvernehmlichen Regelung verhandelt.

Kommt in den Fällen, in denen diese Vereinbarung das Einvernehmen zwischen Unternehmen und Betriebsrat vorsieht, eine Einigung nicht zustande, so entscheidet eine gem. § 76 Abs. 5 BetrVG zu bildende Einigungsstelle.

Der Betriebsrat hat das Recht, zur Überprüfung der Einhaltung dieser Vereinbarung einen Sachverständigen seiner Wahl hinzuzuziehen.

 

6. Schlußbestimmungen

Sollten leistungs- und/oder verhaltensbeschreibende Daten unter Verstoß gegen diese Betriebsvereinbarung erhoben oder verarbeitet werden, so sind hierauf gestützte personelle Einzelmaßnahmen unwirksam.

Diese Vereinbarung kann mit einer Frist von... , frühestens jedoch zum .... gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung wirkt sie nach bis zum Abschluß einer neuen Vereinbarung.