Auszüge aus einer Sozialplan-Betriebsvereinbarung

Beschäftigungsinitiative

Als ergänzende Maßnahme [zum Angebot betriebsinterner Umsetzungen [...] werden für Beschäftigte, die sich aufgrund fehlender interner Möglichkeiten für den externen Arbeitsmarkt interessieren, auf freiwilliger Basis ohne Rechtsanspruch für den/die Mitarbeiter/in Serviceleistungen im Rahmen einer Beschäftigungsinitiative angeboten. Die Maßnahmen umfassen Orientierungsseminare, einen Arbeitsmarkt- und Bewerbungsservice sowie die individuelle Beratung und die Kontaktvermittlung zu externen Firmen.

Alle Mitarbeiter/innen, die Maßnahmen dieser Beschäftigungsinitiative in Anspruch nehmen, genießen besonderen Vertrauensschutz. Sie werden bei der internen Vermittlung von Stellen nicht benachteiligt.

Orientierungsseminare

Alle Beschäftigten, die noch nicht vermittelt werden konnten oder die ein Ausscheiden erwägen, können an Orientierungsseminaren teilnehmen, die die beruflichen Möglichkeiten der Teilnehmer/innen entwickeln und Perspektiven - unter Umständen nach entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen - sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unternehmens aufzeigen sollen. Ziel der Seminare ist es, Neuorientierungen und die beruflichen und persönlichen Stärken der Teilnehmer/innen zu reflektieren.

Arbeitsmarkt- und Bewerbungsservice

Teil des Angebotes der Beschäftigungsinitiative ist es, den Stellenmarkt zu sichten und gegebenenfalls schon im Vorfeld zu den Anbieterunternehmen Kontakt herzustellen.

Darüber hinaus stellt der Service Kontakt zu Arbeitsämtern, Industrieverbänden, Bildungswerken der Wirtschaft usw. her.

Individueller Entwicklungsplan

Der Service kann für Mitarbeiter/innen individuelle Entwicklungspläne erarbeiten, mit denen Maßnahmen zur Umschulung und Qualifizierung konzipiert und organisiert sowie Hilfestellungen bei Neuorientierung und bei der Suche nach einem Arbeitsplatz bzw. beim Weg in die Selbständigkeit angeboten werden.

Prüfung Qualifizierungsmaßnahmen erforderlich

Da die bisherige Qualifikation der zu vermittelnden Mitarbeiter/innen in vielen Fällen den Anforderungen der neu zu besetzenden Stellen im Unternehmen noch nicht voll entspricht, werden gezielte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert. Das Unternehmen trägt daher die Kosten für Qualifikations- und Personalentwicklungsmaßnahmen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Vermittlung von Mitarbeiter/innen anfallen.

Abstimmung Integrationsausschuss

Die genannten Maßnahmen werden von einer sog.Integrationsbörse durchgeführt; sie wird durch einen Integrationsmanager geleitet. Die Vorbereitung der Stellenbesetzungen im Rahmen dieser Integrationsbörse erfolgt durch die betreuenden Personalreferate in Abstimmung mit den aufnehmenden und abgebenden Fachbereichen.

Der Integrationsmanager wird am Standort durch einen beratenden Integrationsausschuß unterstützt. Dieser Ausschuß setzt sich zusammen aus dem Integrationsmanager und drei Vertretern des Betriebsrates sowie zwei Arbeitgebervertretern. Die Mitglieder des Integrationsausschusses werden regelmäßig über den Stand der Vermittlungen informiert und beraten über Besetzungsvorschläge.

Sind mit Besetzungsvorschlägen Rechte des Betriebsrates im Sinne des § 99 BetrVG berührt, entscheidet der beratende Integrationsausschuß darüber abschließend, soweit mit der personellen Einzelmaßnahme mind. zwei der Betriebsratsmitglieder einverstanden sind. Ansonsten gilt das übliche Verfahren der Anhörung des Personalausschusses.

Fälle, bei denen Mitarbeiter/innen mit ihrer Benennung in die Integrationsbörse nicht einverstanden sind, werden vom Integrationsmanager, einem Betriebsrats- und einem Arbeitgebervertreter des Integrationsausschusses beraten.