Betriebsvereinbarung E-Learning


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Gegenstand und Geltungsbereich
Diese Betriebsvereinbarung regelt die Einführung und Anwendung von E-Learning sowie den Einsatz eines Lernmanagement-Systems (LMS). Sie gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, soweit sie Beschäftigte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes sind.

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Zielsetzung
Die Qualifizierung der Mitarbeiter hat einen sehr hohen Stellenwert und der verstärkte Einsatz von E-Learning soll diesem Grundsatz Rechnung tragen. E-Learning ist eine Komponente einer Gesamtstrategie, die zusammen mit bewährten anderen Lernmethoden und optimierten Weiterbildungs-Abläufen der Verbesserung der betrieblichen Fort- und Weiterbildung dienen soll.

Der Einsatz von E-Learning dient folgenden Zielen:

  • Ermöglichung eines inhaltlich, zeitlich und räumlich flexiblen Zugriffs auf Weiterbildungsangebote

  • schnelle Bereitstellung von Lerneinheiten bei der Anforderung zeitnaher Qualifizierung insbesondere größerer Zielgruppen

  • Verbesserung der Effizienz von Qualifizierungen durch die Möglichkeiten der individuellen Gestaltung von E-Qualifizierungen (inhaltlich, zeitlich, räumlich).

E-Learning kann auch insbesondere für Lernergruppen eingesetzt werden, die räumlich verteilt arbeiten/lernen.

4 Details zum Einsatz von E-Learning
4.1 Einsatzmöglichkeiten
E-Learning ist in unterschiedlicher Form geeignet, Lernprozesse zu unterstützen. Grundsätzlich kann man folgende Formen des Lernens unterscheiden, bei denen sich je nach Vorwissen der Lerner E-Learning eignet oder nicht.
  • Lernen, das überwiegend auf Fakten-Aneignung konzentriert ist (z.B. Produktschulung, Vokabeln): Es handelt sich um wenig störanfällige Lernprozesse, die sich gut durch E-Learning unterstützen lassen. Das E-Learning kann am Arbeitsplatz stattfinden.

  • Lernen, das eine Verknüpfung weniger Inhalte ohne Berücksichtigung von komplexen Wechselwirkungen erfordert (z.B. Gesprächsleitfaden für Kundengespräche, Excel für Anfänger): E-Learning eignet sich teilweise je nach Vorwissen der Lerner.

  • Lernen, das eine Verknüpfung von Inhalten erfordert, die in einer starken Wechselwirkung miteinander stehen (z.B. erstmalige Anwendung von betriebswirtschaftlichem Grundwissen auf ein Fallbeispiel, Excel für Fortgeschrittene): E-Learning eignet sich teilweise je nach Vorwissen der Lerner. Der Lernprozess kann störanfällig sein und ist damit nur teilweise für den Arbeitsplatz geeignet.

  • Lernen, das sich auf Übungen zu Verhaltensthemen konzentriert (z.B. Rhetorik): Hier eignet sich E-Learning nicht.

  • Lernen, das medienbasiert Interaktionen mit präsenten anderen Personen erfordert (z.B. Lernen in virtuellen Klassenräumen): Hier eignet sich E-Learning, jedoch nur an Lernplätzen, die vor Störungen weit gehend geschützt sind.

4.2 Verfahren der Erstellung/Einführung von E-Learning-Einheiten
Qualifizierungskonzepte, die E-Learning enthalten, unterliegen den gleichen Regeln der Beteiligung durch den Betriebsrat wie traditionelle Qualifizierungsmaßnahmen. Neu einzuführende E-Learning-Konzepte enthalten bei der Vorlage beim Betriebsrat einen Verweis auf die unter Ziffer 4.1 genannten Fallunterscheidungen und den empfohlenen Lernort.

4.3 Lernort und Lernzeit
Das E-Lernen am Arbeitsplatz ist nur für die (in der unter Punkt 4.1 beschriebenen) nicht-störanfälligen Lernsituationen vorgesehen. Bei bestehenden Telearbeitsplätzen können diese auch für E-Learning genutzt werden, sofern sie die hier genannten Bedingungen erfüllen.

Ist das Lernen am Arbeitsplatz auf Grund von Störanfälligkeit nicht möglich, werden Lernplätze an anderer Stelle eingerichtet.

Die Lernzeit ist Arbeitszeit und wird von den Führungskräften garantiert. Sie findet im Rahmen der geltenden Arbeitszeitregelungen statt.

4.4 Tests
Um den eigenen Kenntnisstand zu überprüfen, können elektronische Tests in die Lerneinheiten integriert werden.

Bei der Realisierung solcher Tests werden folgende Grundsätze beachtet:

  • Über Testergebnisse in personenbezogener Form verfügen nur die Lernenden selbst und – wenn eingebunden – die Tutoren.

  • Soweit eine Speicherung von Testergebnissen auf zentralen Servern erfolgt, wird der vorgenannte Grundsatz durch entsprechende Vergabe von Zugriffsrechten in Verbindung mit einem geeigneten Datenschutzkonzept umgesetzt.

  • Soweit der Nachweis von Kenntnissen gesetzlich oder durch verbindliche Vorschriften erforderlich ist, wird im entsprechenden Dokumentationssystem nur der Nachweis der Qualifizierung, nicht aber die Details der entsprechenden Tests gespeichert.

  • Ein Reporting über E-Learning-Tests erfolgt ausschließlich in nicht personenbezogener Form.

  • Testergebnisse werden nur so lange gespeichert, wie dies für den Lernprozess notwendig (incl. Nachbereitungs/ -betreuungsphase) ist.

4.5 Steuerung des Lernprozesses - Rolle der Tutoren
Die Lerner bekommen vor ihrer ersten E-Learning-Einheit eine Einführung mit Tipps zum selbstgesteuerten Lernen sowie eine Einführung in die Lernplattform. Auch die Führungskräfte erhalten Informationen zu der neuen Lernform E-Learning mit Tipps zur Unterstützung ihrer Mitarbeiter im Lernprozess. Diese Einführungen in E-Learning können in unterschiedlicher Form realisiert werden: durch Dokumente (Infobriefe, Präsentationen, Tipps oder Checklisten etc.), durch persönliche Einführungen für einzelne und Gruppen. Die Wahl der Einführungsart hängt ab von der jeweiligen Zielgruppe und deren Vorkenntnissen ab.

Bei komplexen Qualifizierungsprojekten ist eine Begleitung des Lernprozesses durch einen Tutor sinnvoll. Tutoren sind Personen, die erfahren sein müssen im Handling einer E-Learning-Plattform und in der Begleitung von Lernprozessen. Sie werden für ihre unterschiedlichen Rollen als „E-Learning-Begleiter“ geschult.

5 Einsatz eines Lernmangement-Systems
5.1 Funktionalitäten
Folgende Funktionalitäten werden durch das Lernmanagement-System bereitgestellt:
  • Trainingskatalog mit klassischen und E-Qualifizierungen

  • Suche nach Qualifizierungen

  • Bereitstellung von Pflicht-Qualifizierungen für spezifische Zielgruppen

  • Sämtliche Backend-Funktionalitäten des Veranstaltungsmanagements: Vormerkung, Buchung, Stornierung, Abrechnung von Qualifizierungen.

5.2 Zugriffsrechte
Durch ein personalisiertes Rollenkonzept wird gewährleistet, dass Informationen und Anwendungen gezielt zur Verfügung stehen. Die Zugriffsrechte sind in Anlage 1 im Überblick aufgeführt. Vorgesehene Rollen sind:
  • Mitarbeiter/-in: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten Zugriff auf das Lernmanagement-System. Jeder Mitarbeiter hat Zugriff auf seine persönlichen Daten.

  • Tutor/-in: Jede Tutorin und jeder Tutor kann die Lernergebnisse seiner jeweiligen Lerngruppe einsehen, um ähnlich wie beim klassischen Training helfend eingreifen zu können.

  • Führungskraft: Jede Führungskraft hat in ihrem Verantwortungsbereich Zugriff auf Buchungen, Kosten, Trainingshistorie, Trainingspläne. Die Auswertungen sind abgesehen von Teilnehmerlisten nicht personenbezogen.

  • Systemadministrator: Die Systemadministratoren haben den störungsfreien Betrieb des Lernmanagement-Systems zu gewährleisten. So weit sich ihr Zugriff auf operative Daten im System, insbesondere personenbezogene Daten erstreckt, ist er an die alleinige Zweckbestimmung der Fehleranalyse und -korrektur gebunden.

6 Schlussbestimmung
Der Betriebsrat hat das Recht, die Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung zu überprüfen und kann dazu die Unterstützung eines Sachverständigen seiner Wahl in Anspruch nehmen. Die zur Überprüfung erforderlichen Zugriffsrechte werden bei Bedarf eingerichtet.

Diese Vereinbarung tritt mit dem Zeitpunkt der Unterzeichnung in Kraft. Sie kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Im Falle der Kündigung wirkt sie nach bis zum Abschluss einer neuen Regelung.