1. Zielsetzung
Die living systems AG räumt engagierten MitarbeiterInnen die Möglichkeit ein, sich durch die Übernahme von Aktien am Unternehmen selbst zu beteiligen. Nach Überzeugung der Gründer/Hauptaktionäre ist dies die einzig adäquate Möglichkeit, um
2. Voraussetzungen
Für die Übernahme von Aktien durch die MitarbeiterInnen gelten folgende Voraussetzungen:
3. Umfang
Erhält der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin das Recht auf Übernahme von Aktien und werden keine individuellen Regelungen getroffen, so können pro Jahr Aktien bis zur Hälfte eines Monatsgehaltes übernommen werden. Dieses Recht ist optional, d.h. es kann, muß aber nicht, ausgeübt werden.
Bsp.: Mitarbeiter Fritz verdient 6.000,-- DM brutto. Fritz kann bis zu einer maximalen Höhe von 3.000,-- DM Aktien erwerben. Fritz muß den Betrag, mit dem er sich am Unternehmen beteiligt, aus versteuerten Einkünften aufwenden. Im Bsp. entscheidet er sich, für 2.500,-- DM Aktien zu erwerben. Er muß diesen Betrag netto aufbringen.
4. Beitrag von living systems AG
Wie oben ausgeführt, steht die living systems AG einer Aktien-Beteiligung durch MitarbeiterInnen sehr positiv gegenüber. Der Aktienerwerb wird vom Unternehmen so honoriert, daß die living systems AG ein Jahr nach dem Erwerb einer bestimmten Anzahl Aktien durch den Mitarbeiter/ die Mitarbeiterin die gleiche Anzahl Aktien kostenlos dem Mitarbeiter / der Mitarbeiterin überträgt.
Bsp.: Fritz hat am 31.12.97 für 2.500,-- DM Aktien erworben. Am 31.12.98 erhält er von living systems die gleiche Anzahl Aktien kostenlos, die er am 31.12.97 erworben hat. Obwohl er die Gratis-Aktien erst ein Jahr später erhält, haben diese Aktien dennoch an der Unternehmensentwicklung in diesem Jahr teilgenommen.
5. Wertermittlung
Jeweils zum 31.12. eines Jahres läßt die Vorstandschaft von living systems den Wert des Unternehmens ermitteln. Die Ermittlung erfolgt durch Input eines Wirtschaftsprüfers oder Fachleuten mit vergleichbarer Qualifikation in Abstimmung mit Vorstand und Aufsichtsrat. Der ermittelte Wert ist Grundlage für den anzusetzenden Aktien-Preis:
I. Aktien-Preis (Zeitpunkt t) = Unternehmenswert (t) / Anzahl Aktien (t)
Mit diesem Verfahren wird eine Bewertung zum 31.12. eines Jahres durchgeführt. Der Preis zwischen zwei Jahresenden ergibt sich als linear ermittelter Wert. Die unterjährige Wertermittlung nach t Tagen im Jahr (XX + 1) erfolgt somit nach folgender Formel:
II. Aktien-Preis (t) = Preis (31.12.XX) + t / 365 * (Preis (31.12.(XX+1)) - Preis (31.12.XX))
Bsp.: Der Unternehmenswert zum 31.12.97 beträgt 2,0 Mio. DM. Das Aktienkapital von
100.000,-- DM ist auf 20.000 Aktien verteilt. Der Aktienpreis errechnet sich nach (I) zu 100,-- DM. Fritz erhält für 2.500,-- DM demnach 25 Aktien. 25 weitere erhält er kostenlos zum 31.12.98, sein Verbleiben im Unternehmen vorausgesetzt. Wird zum 31.12.98 der Unternehmenswert zu 2,6 Mio. DM ermittelt, so ergibt sich der dann anzusetzende Aktienpreis zu 130,-- DM. Der Wert der 50 Aktien von Fritz beläuft sich demnach auf 6.500,-- DM. Für den Fall, daß die Geschäfte schlecht laufen, kann der Aktienwert auch unter die angenommenen 100,-- DM sinken. Errechnet er sich am 31.12.98 z.B. zu 70,-- DM, so sind die 50 Aktien von Fritz nur 3.500,-- wert.
6. Gattung der Aktien
Die 20.000 Aktien der living systems AG lauten alle auf den Namen. Die Eigentümer sind mit Namen und Anzahl der Aktien im Aktienbuch eingetragen. Die Übertragung von Aktien ist mit einer entsprechenden Änderung des Aktienbuchs verbunden. Als Eigentumsnachweis dient dem Mitarbeiter / der Mitarbeiterin ein Auszug aus dem Aktienbuch. Dieser wird vom Vorstand erstellt und zum Eigentumsnachweis zur Verfügung gestellt.
7. Rückkaufgarantie durch die living systems AG
Übernimmt ein Mitarbeiter /eine Mitarbeiterin Aktien, so darf er / sie diese nicht an Dritte weiter veräußern. Der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin hat aber zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, alle oder einen Teil seiner / ihrer Aktien an das Unternehmen zurückzuverkaufen. Hierzu gibt living systems eine entsprechende Rückkaufgarantie. Der Rückkauf erfolgt zum gemäß Wertermittlung festgestellten Wert.
8. Rückkaufrecht der living systems AG
Verläßt ein Mitarbeiter die living systems AG, so hat sie das Recht, die Aktien des scheidenden Mitarbeiters zum Wert nach der aktuellen Wertermittlungsmethode zurückzukaufen. Der Mitarbeiter muß in diesem Fall seine Aktien zum Rückkauf anbieten. Grundgedanke ist, daß in der jetzigen Unternehmensphase nur Mitarbeiter der living systems AG Aktien halten sollen, um die größtmögliche Dynamik zu gewährleisten.