Neulich in der Märchenstunde: "Da haben Sie nichts mitbestimmen. Is' doch nur ein Upgrade von Windoof 98," sagte die Geschäftsführung und hoffte, dass der Betriebsrat weiter schlafen würde...
Denkste! Windows XP ist mitbestimmungspflichtig. Dieses Arbeitspapier soll kurz aufzeigen, warum...
Blicken wir kurz auf die Mitte der 90er Jahre zurück... Damals gab es bei Microsoft zwei Windows-Produktlinien: Die eine wendete sich an Privatanwender: Windows 95, später Windows 98 und Windows ME. Die andere Produktlinie hatte den Businessbereich zur Zielgruppe, die Produkte hießen Windows NT oder Windows 2000 Professional. Der Hauptunterschied der Produktlinien bestand in darin, dass die Businessprodukte mit besonderen Funktionen zur Netzwerkadministration ausgestattet worden sind, angeblich sollten sie auch stabiler laufen.
Mit dem Erscheinen von XP führt Microsoft die beiden Produktlinien zusammen, sie basieren nunmehr auf einer einheitlichen technischen Basis. Differenziert wird trotzdem: XP wird ausgeliefert in einer Professional-Version für Firmenkunden und einer Home-Version, die für den Privatnutzer gedacht ist, und deutlich weniger Funktionen vor allem im Bereich Netzwerkadministration zur Verfügung stellt.
Nehmen wir uns den eingangs erwähnten Fall vor und vergleichen einmal die Unterschiede von Windows 98 und XP Professional
Im Prinzip ist es wie ein Vergleich eines Mofas mit einem Auto: Natürlich ist die Grundfunktionalität die selbe, mit beiden Fahrzeugen erreichen Sie irgendwann Ihr Ziel. Aber mit dem Auto sind sie nicht nur schneller und haben eine größere Zuladung. Sie reisen sicherer und Sie könne auf eine wesentlich bequemere und leistungsfähigere Technik zugreifen, die Ihnen neue Möglichkeiten bietet (z.B. könnten Sie einen Wohnwagen anhängen). Windows 98 ist ein Mofa im Vergleich zu Windows XP.
Statt einer Anhängerkupplung für Ihren Wohnwagen bietet XP (und im Prinzip auch Windows NT und 2000) dem Anwender Funktionen an, mit deren Hilfe ein Netzwerk und Nutzer eingerichtet und verwaltet werden können, und zwar an einer zentralen Stelle (Systemadministration). Der Anwender kann z.B. Benutzergruppen einrichten, und einzelnen Benutzer genau definierte Rechte (Lesen, Schreiben, Ändern, Erstellen) an bestimmten Verzeichnissen und Dateien zuweisen.
XP verwaltet Dateien auf Festplatten im Format NTFS. Windows 98 liegt eine veraltete Speicherverwaltung zugrunde (FAT) und bietet diese differenzierte Rechtevergabe nicht. Einen Einblick in die Vergabe der Benutzerrechte können Sie auf jedem XP-System erhalten, sofern Sie die erforderlichen Rechte dazu haben (mal ausprobieren): Datei auswählen - rechte Maustaste klicken - Eigenschaften wählen - Sicherheit anklicken. Dann erscheint eine Box, der Sie entnehmen können, welche Rechtekombinationen Sie vergeben können.
Wenn es nicht klappt: hier online das Bildschirmfoto, leider nur in der englischen Sprachversion.
Darüber hinaus kommt Windows XP nach der Installation standardmäßig mit diversen Zusatztools daher, die z.T. eng mit dem Betriebssystem verwoben sind. Zeitungsleser wissen, dass Microsoft sich mit diesem Verhalten mächtig Ärger eingehandelt hat, weil die Firma ihre Monopolstellung auf dem Betriebssystemmarkt ausnutzt, um eigenen Produkten gegenüber der Konkurrenz erhebliche Startvorteile zu verschaffen. Dazu gehört zum Beispiel Software zum Brennen von CDs oder zum Abspielen von Videoclips.
Aus mitbestimmungsrelevanter Sicht besonders interessante Funktionen:
- Remote Control Unterstützung / Fernzugriff auf Rechner (wird in der Regel nicht genutzt, es gibt wohl bessere Software; aber technisch ist das Zeigs installiert.) Die Möglichkeit zum Aufschalten auf Arbeitsplatzrechner fremder Mitarbeiter schreit geradezu nach einer Betriebsvereinbarung.
- Internetbrowser (MS Internet Explorer), Mailprogramm (MS Outlook Express), ein sogenannter Messenger (MS Messenger) zum Chatten. Möglicherweise sind die Probleme bei der Nutzung dieser Kommunikationssysteme (private Nutzung, Protokolldaten, ...) bereits in einer Internet-/eMail-Vereinbarung geregelt. Wenn nicht, ist dies ein weiteres Feld, um das man sich kümmern müsste. Im Hinterkopf haben sollte man zudem, dass XP teilweise Zwangsprotokollierungen auf den Arbeitsplatzrechner erzeugt, über die selbst Experten nur mühsam Überblick haben und die noch mühsamer - wenn überhaupt - abschaltbar sind. (Hier ein externer Link auf eines dieser Probleme.) Hoffentlich bleibt man als Anwender in einer Firma mit weiteren Undurchsichtigkeiten von XP verschont: Für private Nutzer gibt es Software, die Windows XP daran hindert, Informationen über den Anwender ohne seinen Willen über das Internet zu verschicken.
Oft werden mit dem Einsatz von XP gleich weitere Tools zur Netzwerkverwaltung angeschafft - Programme zur Inventarisierung oder zum automatischen Verteilen von neuer Software im Netz. Auch das sollte man im Auge behalten.
Fazit: Ob eine neue Vereinbarung beim Umstieg auf Windows XP erforderlich ist, muss man fallbezogen untersuchen: Wenn es keine Vereinbarungen gibt, die die angesprochenen Problemfelder zufriedenstellend regeln, dann sollte man eine entsprechende Vereinbarung einfordern.
Links aus unserer Website zu den genannten Problemfeldern:
- Remote Control
- Internet, eMail
- Softwareinventarisierung