Timbuktu Pro

Überblick Remote-Control-Software
Timbuktu
Fernsteuerung, Regeln für den Einsatz von Remote-Control-Werkzeuge
PCAnywhere
Was leistet PCAnywhere? Wie muss es konfiguriert werden?
VNC
Was kann VNC? Viele Programmversionen erschweren den Überblick.
Radmin
Und noch einmal Fernwartung: Vorsicht beim Einsatz von Radmin.
Apple Remote Desktop 3
Nix für den Büroalltag. Remote Control a la Apple.
Dameware
Fernwartung zum x-ten: Einstellungsprobleme erkennen
und entschärfen.


Hinweis: Dies ist ein überarbeiteter Artikel aus dem Jahr 2008.

"Und auf einmal bewegte sich der Mauszeiger..." - Alles ist offenbar möglich in deutschen Büros, sogar die Fernsteuerung von Computern ohne Wissen der Benutzer oder (noch schlimmer) gegen den Willen der Benutzer. "Remote Control" heisst das Zauberwort, "Kontrolle über einen entfernten Rechner übernehmen".

"Timbuktu" heißt eines der bekannteren Softwareprodukte des Genres, und wer nicht aufpasst, dem wird mit Timbuktu ein mächtiges Spielzeug der Systemadministration zur Überwachung der Benutzer untergejubelt. Wer das Programm allerdings mit einer Betriebsvereinbarung an die kurze Leine nimmt, dem muss nicht angst und bange werden.

Was kann Timbuktu?

Mit Timbuktu können Mitarbeiter mit entsprechenden Berechtigungen (meistens Mitarbeiter der Systemadministration) auf dafür eingerichtete fremde Rechner zugreifen, die Dateien und Verzeichnisse einsehen und verändern, den Bildschirminhalt aufrufen oder die Kontrolle über den Rechner übernehmen, also Programme bedienen, starten oder beenden.

Der Einsatz dieser Funktionen ist unter bestimmten Umständen tatsächlich sinnvoll: Hat ein Mitarbeiter Probleme mit seinem Rechner und der darauf laufenden Software, benötigt er also Hilfe, so kann er den zuständigen Kollegen in der Systemadministration Zugriff auf seinen Rechner einräumen. Diese müssen nicht persönlich am störrischen Rechner auftauchen, sondern können online zur Reparatur schreiten.

Und genau diese Zweckbestimmung sollte in einer entsprechenden Vereinbarung auftauchen. Im weiteren sollte man festhalten, dass Timbuktu so eingerichtet wird, dass das "Aufschalten" auf den Rechner nur unter völliger Kontrolle dieses Mitarbeiters durchgeführt wird. Das ist möglich: Timbuktu lässt sich so konfigurieren, das alle relevanten Funktionen nur nach vorheriger ausdrücklicher Bestätigung durch den Mitarbeiter freigegeben werden. (siehe Bild unten)

Die Aktionen der Systemverwaltung sollte für den hilfesuchenden Mitarbeiter transparent sein. D.h., der Bildschirm darf für die Dauer des Zugriffs nicht abgeschaltet werden. Dies sieht Timbuktu aber auch gar nicht vor.

Und zu guterletzt sollte der Remote-Zugriff jederzeit durch den Benutzer abbrechbar sein. Auch das ist mit Timbuktu möglich.

Aufpassen sollte man noch, ob und inwieweit Serviceanfragen der Mitarbeiter erfasst werden. - Listen, welcher Mitarbeiter die meisten dummerhaftigen Anfragen gestellt hat, sollen ja doch besser nicht angefertigt werden. Timbuktu selbst liefert "nur" ein Aktivitäten-Log (wer hat sich wann worauf geschaltet), das sich nach einer gewissen Weile selbst überschreibt.

Die Zugriffsberechtigungen werden nicht zentral, sondern an jedem Rechner hinterlegt. Wenn die Einstellungen ohne Wissen des Mitarbeiters verändert werden sollen, muss die Systemadministration sich also entweder persönlich hinter den Rechner setzen oder versuchen, auf anderem Wege an die Systemdaten des Arbeitsplatzrechners zu gelangen, um sie zu manipulieren (vorausgesetzt er kennt das passende Passwort). - Ein Risiko, das man kaum ausschalten kann.

Aber man kann wenigstens ein Beweisverwertungsverbot für all die Informationen verhängen, die zweckwidrig und gegen die Bestimmungen der Vereinbarung erhoben worden sind.

Leider wird auch der Funktionsumfang von Timbuktu immer mächtiger. Neben dem "normalen" Aufschalten unterstützt die Software mittlerweile z.B. verschiedene Kommunikationskanäle wie Chat, Instant Messaging oder Skype. Sicher ist es wert, auch diese Funktionen mal genauer unter die Lupe zu nehmen und zu überprüfen, ob hierdurch neuer Mitbestimmungsbedarf entsteht (z.B. bei automatische Anwesenheits- oder Statuslisten der Mitarbeiter). Wenn wir dazu die Zeit gefunden haben, veröffentlichen wir die Ergebnisse an dieser Stelle.

Wir freuen uns natürlich auch, wenn wir Sie beim Abschluss einer umfassenden Betriebsvereinbarung zum Thema unterstützen dürfen.