Die Balanced Scorecard-Methode führt zwar dazu, dass ein Unternehmen für die wichtigsten Prozesse seines Handelns Kennzahlen entwickelt, die sich regelmässig beobachten lassen. Wichtiger jedoch ist es, das BSC-Verfahren als Management-Methode zu begreifen, eine Methode, die dazu verhelfen soll, dass die Ziele des Unternehmens auf allen seinen Ebenen - bis hinunter zu den einfachen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - kontrolliert verfolgt werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass charakteristische Fehler den Erfolg des Verfahrens gefährden. Die wichtigsten dieser Fehler sind:
Zeitdruck
Es hat keinen Zweck, das
Verfahren über die Gebühr zu beschleunigen. Von unverzichtbarer
Wichtigkeit ist es, dass die Ziele auf den jeweiligen Ebenen so lange erarbeitet
werden, bis sie von allen Beteiligten auch mit Überzeugung vertreten
werden können. Die Balanced Scorecard muss ein gemeinsam vertretbares
Ergebnis sein.
Mangelnde
Kommunikation
Die BSC ist zwar eine Top-Down-Methode, aber nicht darauf angelegt,
das Geheimnis von Geschäftsführung oder Vorstand zu bleiben.
Verwechslung
von Massnahmen und Zielen
Das BSC-Verfahren sieht vor, für seine vier verschiedenen Ebenen Ziele
zu formulieren. Aus diesen Zielen werden dann einerseits Massnahmen abgeleitet,
die beschreiben sollen, durch welche konkreten Handlungen die Ziele erreicht
werden sollen. Auf der anderen Seite sollen für die Ziele Kennzahlen
gefunden werden, die den Fortschritt bei der Zielerreichung messen sollen.
Oft werden Kennzahlen auf Massnahmen und nicht auf Ziele bezogen.
Unrealistische
Ziele
Ziele dürfen
durchaus anspruchsvoll und herausfordernd sein, müssen aber für
die jeweils betroffenen Akteure auch erreichbar sein. Sie müssen Aktivitäten
beschreiben, die auch im Kompetenzbereich der betroffenen Personen liegen
- es hat keinen Zweck, den Hausmeister für die Umsatzsteigerung verantwortlich
zu machen.
Zielkonflikte
Die einzelnen Ziele widersprechen sich, oder einzelne Ziele sind
nur auf Kosten anderer Ziele zu erreichen. Oft finden sich auch Widersprüche
zu anderen, zum Teil gesetzlichen Regelungen (z.B. zum Betriebsverfassungsgesetz,
wenn mit Führungskräften mitbestimmungspflichtige Tatbestände
als Ziele ausgemacht werden).
Mangelnde
Objektivität bei der Zielerreichung
Über
die Beurteilung der Zielerreichung darf in dem betroffenen Personenkreis kein
Dissens möglich sein. Wenn es sich nicht um messbare Grössen handelt,
müssen objektivierbare Bewertungsverfahren gefunden werden. Ziele der
Form, den Prozentsatz der Mitarbeiter mit Verkaufsorientierung zu erhöhen,
sind so lange problematisch, wie nicht allen Betroffenen klar ist, was erstens
Verkaufsorientierung ist und zweitens wie man diese feststellt.
Weisungen
statt Spielregeln
Verordnete
Ziele werden
von den Mitarbeitern als von aussen auferlegter Zwang betrachtet und kaum
mit Überzeugung und Initiative verfolgt. Was zu tun ist, muss für
alle Beteiligten eher in Form von Spielregeln einer gemeinsamen Aktion erscheinen,
die von selbstverantwortlichen Subjekten getragen und nicht von Befehlempfängern
durchgeführt wird.
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Vorschnelle
Suche nach Software-Lösungen
Die meisten anwendenden Unternehmen können es nicht lassen. Her mit einer
Software, die das Verfahren unterstützt. Und schwupps landet man bei
SAP's Business Information Warehouse oder anderen überdimensionierten
Datengräbern. Software
taugt nicht dazu, das fehlende Einschalten der kleinen grauen Zellen zu ersetzen. Die
Folge ist garantiert eine Überbetonung der vergangenheitsorientierten
Kennzahlen, die leicht messbare Vorgänge beschreiben. Auf der Strecke
bleiben dann die zukunfsorientierten Indikatoren, die das aktuelle Handeln
leiten sollen.