Betriebsvereinbarung über die Einführung und den Betrieb der digitalen Telekommunikationsanlage Alcatel 4400


1. Gegenstand und Geltungsbereich

Mit dieser Vereinbarung werden die Einführung und der Betrieb der Telekommunikations-Anlage (TKA) Alcatel 4400 bei ..... sowie die automatische Erfassung und Auswertung von Verbindungsdaten der Telekommunikation geregelt.

Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ......

2. Zweckbestimmung

Die TK-Anlage wird zu Sprach- und Datenübertragungszwecken genutzt. Dabei werden Verbindungsdaten zum Zweck der Kostenermittlung und der verursachergerechten Verrechnung automatisch erfaßt. Die TK-Anlage dient nicht der Leistungs- und Verhaltenskontrolle.

Mit dieser Vereinbarung wird auch das Ziel verfolgt, im Rahmen einer angemessenen und sinnvollen Nutzung der Kommunikationsdienste die Rechte der Beschäftigten auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen.

 

3. Dokumentation des Systems

Die TK-Anlage wird in den Anlagen 1 bis 6, die in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieser Betriebsvereinbarung sind, beschrieben:

  • Anlage 1: Schematische Darstellung des Gesamtsystems
  • Anlage 2: Muster der Auswertungen
  • Anlage 3: Leistungsmerkmale der TK-Anlage mit speziellen Regelungen zu einzelnen Leistungsmerkmalen
  • Anlage 4: Beschreibung der Zugriffsberechtigungen
  • Anlage 5: Wahlberechtigung der Nebenstellen
  • Anlage 6: Datenschnittstellen zu anderen Systemen

 

4. Dienstliche und Private Nutzung

Dienstgespräche sind alle dienstlich notwendigen und/oder veranlassten Gespräche.

Auch als dienstlich gelten Telefongespräche, die der Koordination von dienstlicher Tätigkeit und Privatleben dienen wie z.B. Benachrichtungen über veränderte Arbeitszeiten, Vereinbarung von Terminen, Kinderversorgung, Erledigung von kurzen Vorgängen, die nicht oder nur mit erhöhtem Arbeitsaufwand ausserhalb der Arbeitszeit durchführbar sind.

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird darüber hinaus die Möglichkeit eingeräumt, für erforderliche private Telefonate die betrieblichen Nebenstellenanschlüsse zu nutzen. Die Kosten für private Telefonate und sonstige Telekommunikationsdienste tragen die jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Eine private Nutzung betrieblicher Mobiltelefone soll grundsätzlich nicht erfolgen. Erfolgt dies ausnahmsweise dennoch, so ist der Gebrauch für private Gespräche anhand des Einzelverbindungsnachweises als privat zu kennzeichnen und der zuständigen Verrechnungstelle zu melden. Steuerliche Vorgaben und Regelungen bleiben unberührt.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die auf dem Gelände installierten öffentlichen Fernsprecheinrichtungen zu nutzen.

5. Handhabung der privaten Telefonate auf den betrieblichen Nebenstellenanschlüssen

Private Gespräche müssen durch die Vorwahl der Nutzenkennziffer für die private Nutzung von dienstlichen Telefonaten unterschieden werden. Mit der Durchführung dieser Vorwahl gilt das Einverständnis zur Erfassung der in Ziffer 6 genannten Verbindungsdaten als erteilt. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird die Nutzung eines (mindestens sechsstelligen) PIN-Codes angeboten, mit dessen Hilfe eine Zuordnung privater Gespräche an anderen Telefonen erfolgen kann.

Ausserdem erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, das ihnen persönlich zugeordnete Telefon zu sperren und durch einen Freigabecode wieder freizuschalten.

 

6. Erfassung der Verbindungsdaten

Die Erfassung von Verbindungsdaten dient hauptsächlich zu Abrechnungszwecken und zur Feststellung der internen Kostenverteilung.

Es werden nur die Daten ausgehender Verbindungen (Telefonate, Faxe oder sonstiger Datendienste) erfasst; es erfolgt keine Erfassung der Daten einkommender sowie interner Verbindungen.

Pro externer Verbindung werden folgende Daten in der TK-Anlage erfasst:

  1. Nutzenkennziffer (dienstlich/privat)
  2. interne Rufnummer der Nebenstelle und zugeordnete Kostenstelle
  3. Datum, Uhrzeit und Dauer des Telefonates
  4. angewählter Anschluß mit Vorwahlnummer
  5. Anzahl der Gebühreneinheiten
  6. Nummer der Amtsleitung
  7. Persönliche ldentifikationsnummer (sofern bei als privat gekennzeichneten Gesprächen verwendet)

Diese Verbindungsdaten werden täglich aus der TK-Anlage ausgelesen und über eine gesonderte Leitung auf einen Rechner im Rechenzentrum ... übertragen. Nach erfolgter fehlerfreier Auslesung der Daten aus der TK-Anlage werden die Verbindungsdaten in der TK-Anlage gelöscht. Auf dem Rechner im Rechenzentrum werden die Verbindungsdaten gemäss den Bestimmungen der Ziffer 7 dieser Vereinbarung weiterverarbeitet. Auf dem Übertragungsweg zum Rechenzentrums--Rechner sind die Daten vor sonstigen Zugriffen geschützt. Das Übermittlungsverfahren ist auch aus Anlage 1 ersichtlich.

Eine Aufzeichnung der lnhaltsdaten der Kommunikation findet nicht statt.

Die Daten werden für das laufende Jahr und das Vorjahr gespeichert; ältere Daten werden automatisch gelöscht.

 

7. Auswertungen

Die Auswertung der Verbindungsdaten erfolgt zur transparenten verursachergerechten Kostenabrechnung, zur Gesamtbetrachtung der dienstlichen Inanspruchnahme der Kommunikationsdienste und zur Gewährleistung des wirtschaftlichen Betriebes der TK-Anlage.

Es werden folgende Auswertungen erstellt:

  1. monatliche Ubersichten über die Gesamthöhe der Gebühren je Kostenstelle und Nebenstelle für die Kostenstellenverantwortlichen nur für ihre Organisationseinheit,

  2. monatliche Gesamtkostenübersicht über alle Kostenstellen für die Abteilung Finanzen und Controlling,

  3. auf Antrag des Benutzers eines Nebenstellenapparats eine monatliche Einzelverbindungsaufstellung über die Nutzung der als dienstlich gekennzeichneten Verbindungen in verdecktem Umschlag nur für den betroffenen Benutzer,

  4. quartalsweise Einzelverbindungsaufstellungen über die als privat gekennzeichnete Nutzung der Dienste in verdecktem Umschlag ausschliesslich für die betroffenen Personen; im Reklamationsfall wird auf Antrag der betroffenen Person ein Zweitausdruck erstellt, der gemeinsam von OKD und der betroffenen Person eingesehen werden kann,

  5. nach Bedarf statistische Erhebungen über die Wirtschaftlichkeit (Entwicklung der monatlich summierten dienstlichen TK-Kosten) des Betriebes der TK-Anlage,

  6. monatliche Übersicht über Spitzenbelastungen der dienstlichen Telekommunikation oberhalb eines bestimmten Gebührenaufkommens.

Je ein Muster der Auswertungen ist in Anlage 2 dokumentiert.

Bei Verdacht auf Mißbrauch kann der kostenverantwortliche Leiter oder einzelne Mitarbeiter/in beim Leiter OKD eine gesonderte Einzelverbindungsaufstellung für diesen Nebenstellenanschluß beantragen. Die Erstellung bedarf der Zustimmung des Betriebsrats, ersatzweise des Beschlusses einer hierzu zu bildenden Einigungsstelle. Diese Fälle werden mit Angaben zum Grund der Auswertung und einem Duplikat der Auswertung dokumentiert und 12 Monate lang aufbewahrt.

8. Zahlung der privaten Verbindungsgebühren

Die privaten Verbindungsgebühren werden je Quartal entsprechend vom Gehaltskonto des/der jeweiligen Mitarbeiters/in einbehalten. Die einbehaltenen Gebühren werden als Abrechnungsposten auf der auf das Quartalsende folgenden Gehaltsabrechnung ausgewiesen.

9. Förderung kostenbewussten Verhaltens bei der Inanspruchnahme der Dienste

Um ein kostenbewusstes Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit den Telekommunikationsdiensten zu fördern, werden auf dem Display der dafür geeigneten Endgeräte die monatlich aufgelaufenen Kosten angezeigt.

 

10. Systemverwaltung, Zugriffsberechtigungen und Datenschutz

Das Betriebsterminal der TK-Anlage befindet sich in einem abgeschlossenen Raum. Systemrechte sind ausschließlich am Betriebsterminal erhältlich. Die Zugriffsberechtigungen auf System- und Anwendungsprogramme sowie Dateien sind - wie in Anlage 4 beschrieben - gestuft zu vergeben.

Mikrofone dürfen nur am jeweiligen Endgerät und nicht von außerhalb angeschaltet werden. Soweit das Leistungsmerkmal "Lautsprecher" aktiviert wird, ist dies dem Gesprächspartner vor der Einschaltung mitzuteilen; es darf nur mit Einverständnis des Gesprächspartners benutzt werden.

Leistungsmerkmale wie unbemerktes Abhören/Mitschneiden ("silent intrusion") oder Aufschalten/Teilnehmer werden nicht aktiviert. Das Leistungsmerkmal Aufschalten/Zentrale darf nur in dringenden Fällen durch die Telefonvermittlung nach vorheriger Signalisierung gegenüber der betroffenen Person genutzt werden; dabei hat die Telefonvermittlung nicht die Möglichkeit, das Gespräch mitzuhören.

Die Inhalte der Telekommunikation und ihre näheren Umstände - dazu zählen die Erfassung und Auswertung von Verbindungsdaten - unterliegen dem Fernmeldegeheimnis. Die mit diesen Vorgängen betrauten Mitarbeiter/innen sind zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses gem. § 85 TKG und des Datengeheimnisses nach § 5 BDSG verpflichtet.

In Anlage 6 sind die Schnittstellen der TKA-Anwendung mit anderen Systemen vereinbart. Eine Datenverbindung zu anderen als den in dieser Anlage genannten Systemen besteht nicht.

 

11. Verkehrsmessungen

Verkehrsmessungen dienen der Vorbeugung von möglichen Engpässen im internen Hausverkehr (interne Verkehrsmessung) bzw. zur Optimierung der erforderlichen Amtsleitungen (externe Verkehrsmessung). Ihre Durchführung ist zeitlich befristet (in der Regel ein bis zwei Wochen). Dabei wird die Erstellung von Auswertungen mit personenbezogenen Daten vermieden; sollte dies ausnahmsweise dennoch der Fall sein, so werden diese Auswertungen nach Abschluss der Messung vernichtet. Die Zugriffsrechte sind auf die Mitarbeiter der technischen Abteilung ...... begrenzt.

  

12. Rechte der Betroffenen

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter kann auf Antrag Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten und die für ihn zugelassenen Leistungsmerkmale erhalten.

Bei Unstimmigkeiten zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern bei der Abrechnung privater Verbindungsgebühren kann die betroffene Person ein Mitglied des Betriebsrates hinzuziehen.

 

13. Rechte des Betriebsrates

Die der Kostenstelle des Betriebsrats zugeordneten Endgeräte sowie der betrieblichen Sozialberatung sind von der Gesprächsdatenerfassung ausgenommen.

Zur Überprüfung der Einhaltung dieser Betriebsvereinbarung kann der Betriebsrat sich bei Bedarf durch einen Mitarbeiter von ... unterrichten lassen sowie die vergebenen Berechtigungen (Benutzerprofile) einsehen. Hierzu werden von jeder Seite Ansprechpartner benannt.

 

14. Änderungen und Erweiterungen

Der Betriebsrat wird über alle die Leistungsmerkmale und die Verbindungsdaten betreffenden Änderungen informiert.

Änderungen der

  • Anlage 2: Auswertungen der Verbindungsdaten,
  • Anlage 3: Besondere Leistungsmerkmale
  • Anlage 6: Schnittstellen zu anderen Systemen

bedürfen des Einvernehmens mit dem Betriebsrat. Kommt dieses nicht zustande, so entscheidet eine gemäss § 76 Abs. 5 BetrVG zu bildende Einigungsstelle.

Die Aktivierung von ACD-Funktionen (automatische Gesprächsverteilung in der Vermittlungsstelle) bedarf einer ergänzenden Regelung.

 

15. Schlussbestimmungen

Informationen, die unter Verletzung von Bestimmungen dieser Betriebsvereinbarung gewonnen wurden, sind zur Begründung personeller Massnahmen nicht zulässig.

Für den Fall, dass durch die Nutzung der TK-Anlage Arbeitsplätze in der Telefonvermittlung wegfallen, verpflichtet sich das Unternehmen, den betroffenen Personen gleichwertige Arbeitsplätze anzubieten.

Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Sie kann mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.