Das folgende Dokument ist ein Rundschreiben aus einer größeren Firma, das zunächst vom Arbeitgeber ohne Beteiligung des Betriebsrats verbreitet wurde und nach Intervention des Betriebsrats zurückgezogen werden musste, da in dem Betrieb noch keine Betriebsvereinbarung zu dem Thema Internet-Nutzung abgeschlossen war. Da es sich um ein der erzwingbaren Mitbestimmung unterliegendes Thema handelt, kann der Betriebsrat gegen den Arbeitgeber einen Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend machen, so lange keine betriebliche Regelung vorliegt.
Es hat sich gezeigt , dass die Zugriffsgeschwindigkeit auf das Internet inakzeptabel wird. Neueste Überprüfungen haben ergeben, dass ein beträchtlicher Anteil der Nutzung nicht direkt auf den Geschäftsbetrieb bezogen ist. Eine in der letzten Woche durchgeführte Stichprobe hat gezeigt, dass über 50 % der Internet-Aktivitäten nicht geschäftsbezogen waren; vielmehr wurden besonders Sites für den Anlage- und Aktienmarkt genutzt. Ebenso häufig wurden Sites mit hoher Bandbreite (z.B. Sound, Musik, Radio etc.) angesteuert. Dieser Missbrauch muss sofort aufhören, der zur Verfügung gestellte Internet-Zugang ist ein Business Tool.
Ab sofort werden deshalb detaillierte Nutzungsanalysen durchgeführt. Die folgenden Punkte sind bei der Internet-Nutzung zu beachten:
Die Firma überwacht die individuelle Internet-Nutzung und hat entsprechende Kontroll-Software entwickelt, die den Zugang zu vielen nicht-geschäftlichen Sites verhindert. Dennoch werden immer wieder ungeeignete Sites, Dokumente und Bilder gefunden, die verfügbar sind. In diesem Fall informieren Sie bitte ....., damit entsprechende Maßnahmen getroffen werden können.
Mit der Befolgung dieser Richtlinien tragen Sie dazu bei, das Gleichgewicht zwischen persönlicher und geschäftlicher Nutzung zu halten und akzeptable Wartezeiten bei der Geschäftsnutzung zu gewährleisten.