Kostprobe 1
Aus einer Internet-Richtlinie eines US-amerikanischen Konzerns mit Präsenz in Deutschland:
Das Unternehmen stellt die Kommunikationsmittel ... dem Benutzer zur geschäftlichen Nutzung zur Verfügung. Der Benutzer bestätigt, dass er alle Firmengeräte, Ressourcen und die Arbeitszeit im Sinne des Unternehmens nutzt. Im Fall des Auftretens eines Schadens oder Verlustes, welcher im Ergebnis durch den Zugriff seitens des Benutzers auf das Internet entsteht, haftet der Benutzer nach den gesetzlichen Bestimmungen vollen Umfangs.
Jeder Benutzer sagt hiermit zu, dass er das Internet nicht für folgende Ziele nutzen wird:
Selbstverständlich wird alles protokolliert und soll nach Belieben des Unternehmens verwendet werden können. Rührend, wie im vielgelobten Globalisierungszeitalter die Gängelbänder rausgeholt werden .... Macht richtig Spaß, in einem solchen Unternehmen zu arbeiten, oder? Internet-Zugang am Arbeitsplatz - eine gefährliche Sache: Ein falscher Klick - und der Job ist weg!
Kostprobe 2
Aus einer Niederlassung eines deutschen Unternehmen im Umfeld der Telekommunikation:
Bereits erfolgreich verhandelter Text aus einem Betriebsvereinbarungs-Entwurf über die Aufzeichnungen eines Zugangskontrollsystems für den Rechenzentrumsbereichs - vor dem 11. September 2001:
Das System wird während der Normalarbeitszeit 8:00 bis 18:00 als reines Schlüsselsystem eingesetzt. Es zeichnet keine Daten über berechtigtes Betreten und Verlassen der besonders zu schützenden Bereiche auf. Außerhalb der Normalarbeitszeit speichert das System auch die Ereignisdaten berechtigten Zutritts und Verlassens (Datum/Uhrzeit, Ort, Kartenidentifizierung).
Text aus dem selben Vereinbarungsentwurf - nach dem 11. September 2001:
Das System zeichnet Daten über berechtigtes und unberechtigtes Betreten und Verlassen der besonders zu schützenden Bereiche auf. Berechtigte und Unberechtigte Zutrittsversuche werden mit Datum/Uhrzeit, Ort des Zutrittsversuchs Zutritts und Identifizierung der Karte protokolliert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, sich außerhalbbei jedem Kommen und Gehen ihren Ausweis zu verwenden.
Anzeichen einer Trendwende? Besteht der nächster Schritt womöglich schon im Ersatz der lokalen Speicherung an den einzelnen Standorten des Unternehmens durch einen zentralen Datenspeicher - mit Schnittstelle für Polizei, Verfassungsschutz, sonstige Nachrichtendienste, unsere amerikanischen Freunde (nicht auszuschließen anbetracht der eilfertigen Unterwürfigkeit, mit der deutsche Politiker sogar darum betteln, mitbonbardieren zu dürfen und die dennoch - vorerst - eine satte Abfertigung hinnehmen müssen: we call you - not you call us)? Noch weitere Fragen?