Gegenstand dieser Zusatzregelung ist der Einsatz des Netzwerkmanagementtools Microsoft SMS. Es dient den Zwecken
Im Rahmen der Inventarisierung werden nur beschreibende Daten über die eingesetzte Hard- und Standardsoftware erhoben.
Mit Hilfe von SMS werden auch die von der Firma zur Verfügung gestellten Softwarelizenzen überwacht; in diesem Zusammenhang werden alle Benutzer in geeigneter Form darüber informiert, dass sie keine nichtlizenzierte Software auf ihren Arbeitsstationen installieren dürfen und dass die eingesetzte Software im Rahmen der Inventarisierung überprüfbar ist.
Es wird sichergestellt, dass Benutzer, die auch in Zukunft mit älteren Softwareversionen arbeiten, die Möglichkeit haben, diese neben den jeweils aktuellen Versionen auch weiter betreiben zu können. Für deren Pflege und Sicherung ist jeder Benutzer selber verantwortlich.
Die Einführung der Fernwartung stellt eine Ergänzung zur Fehlerbehebung durch Mitarbeiter der Systembetreuung am Arbeitsplatz-PC dar. Eine Reduzierung dieser Vor-Ort-Dienstleistung findet daher nicht statt. Der durch die steigende Arbeitsplatzrechnerzahl bedingte Mehrbedarf an Wartungspersonal wird durch eine Aufstockung des Personalbestands bei der Systembetreuung umgesetzt.
Die Systembetreuung wird darauf verpflichtet, die Remote Helpdesk-Funktionen nur
Im übrigen gelten die Bestimmungen der Rahmenbetriebsvereinbarung.
Alle Benutzer werden vor Einführung der Software in deren Gebrauch unterwiesen. Außerdem erhalten sie ein entsprechendes Merkblatt. In der Unterweisung sowie in dem Merkblatt wird auch auf die Bestimmungen dieser Vereinbarung hingewiesen.