1. |
Gegenstand und Geltungsbereich |
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Diese Betriebsvereinbarung regelt den Einsatz des ERP-Softwaresystems
proAlpha bei der ... [Name des Unternehmens]. Sie gilt für alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit dem System arbeiten oder deren
Daten im System verarbeitet werden. |
2. |
Zielsetzung |
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Diese Betriebsvereinbarung verfolgt das Ziel, die genannten Anwendungssysteme
so einzusetzen, dass sie zu einer Verbesserung der Arbeitsqualität beitragen
und dass die Beschäftigten vor den Gefahren einer technischen Überwachung
ihrer Leistung oder ihres Verhaltens geschützt werden. |
3. |
Leistungsumfang des Systems |
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Der Leistungsumfang des Systems umfasst die Einsatzgebiete
- Einkauf
- Materialwirtschaft
- Vertrieb
- Projektmanagement
- Produktionsplanung und –steuerung mit BDE-Anbindung
- Advanced Planning and Scheduling
- Instandhaltung und Wartung
- Betriebswirtschaftliche Anwendungen (Kennzahlen-
und Frühwarnsystem, Finanzwesen, Kosten- und Leistungsrechnung,
Anlagenverwaltung)
- Personalwesen
Neben dem Basissystem (gemeinsame Datenbank für alle Anwendungen, Workflow-
und Informationssystem) verfügt das System über eine CAD-Integration,
eine Dokumentenmanagement und ausbaubare Schnittstellen zum eBusiness.
Auf die Automatisierung von Arbeitsabläufen mittels voreingestellter
mehrstufiger Workflows wird verzichtet, ebenso auf den Einsatz des
Management-Informationssystems.
Anlage 1 enthält eine Kurzbeschreibung
der verschiedenen eingesetzten Programmteile.
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4. |
Querschnittsfunktionen |
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Die folgenden Leistungsmerkmale betreffen alle verfügbaren Programmteile
und gelten deshalb für das gesamte ERP-System.
4.1 |
Speicherungen über das Benutzerverhalten |
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Aufzeichnungen der Systemsoftware über das Benutzerverhalten (Logfiles,
Transaktionsprotokolle) dürfen nur von der Systemadministration zu
Zwecken der Gewährleistung der Systemsicherheit, der Fehleranalyse
und –korrektur sowie zur Optimierung der Systemleistung benutzt werden. |
4.2 |
Umgang mit Sachbearbeiterkennzeichen |
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Soweit das System in Stammdaten oder Bewegungs-Datensätzen identifizierende
Merkmale der Benutzer speichert, dürfen diese nur zur Kenntlichmachung
von Ansprechpersonen zur Klärung von Nachfragen im Einzelfall benutzt
werden. Ausnahmen von diesem Grundsatz bedürfen des vorherigen Einvernehmens
mit dem Betriebsrat. |
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5. |
Systemteile mit Rückmeldungen über geleistete Arbeiten
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Bei den die Produktion unterstützenden Programmfunktionen gelten diejenigen
Systemteile als regelungsbedürftig, in denen Informationen über den Fortschritt
der von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geleisteten Arbeit oder über
nähere Umstände dieser Arbeit zurückgemeldet werden. Dies betrifft die
Produktionssteuerung, das Projekt- und das Qualitätsmanagement.
5.1 |
Produktionssteuerung |
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Der Arbeitsfortschritt der Fertigungsaufträge wird arbeitsplatzbezogen
erfasst. Die Eingaben erfolgen ohne Personen identifizierende Merkmale
über Personal Computer, die in unmittelbarer Nähe der Arbeitsplätze
aufgestellt sind. Die Rückmeldung wird von denjenigen Personen vorgenommen,
die die entsprechenden Arbeiten durchgeführt haben; es wird darauf
geachtet, dass der betroffene Fertigungsauftrag mit wenig Eingabeaufwand
in System auffindbar ist. Der Rückmeldevorgang wird so voreingestellt,
dass die geplante Soll-Bearbeitungszeit als Ist-Bearbeitungszeit
rückgemeldet wird. Das Datenfeld für diese Ist-Zeit ist für die Benutzer
überschreibbar. Sie sind gehalten, Korrekturen der Ist-Zeit immer
nur dann vorzunehmen, wenn die Abweichung von der im System geplanten
Soll-Zeit die in Anlage 2 vereinbarten Grenzwerte überschreitet.
Wenn solche Abweichungen von der Soll-Zeit eingegeben werden, haben
die Bearbeiter ebenfalls die Möglichkeit, den Grund für die Abweichung
einzugeben. Die Auswahl für diesen Grund wird vom System in festgelegter
Form durch ein Pulldown-Auswahlmenü angeboten. Die im System eingebbaren
Abweichungen beziehen sich ausschließlich auf technische und logistische
Gründe und sind ebenfalls in Anlage 2 (produktionsbereichsweise)
dokumentiert. |
5.2 |
Projektmanagement |
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Aufträge, die nicht durch Standardprodukte abgedeckt werden können,
werden mit Hilfe des Projektmanagements erfasst. Die Rückmeldungen
erfolgen ohne Identifizierung der Person in Stundenangaben unter
Verwendung eines Zeitarten-Schlüssels, der in Anlage 3 vereinbart
ist. Die Eingaben sollen zeitnah erfolgen und müssen am Ende der
Kalenderwoche aktuell sein. |
5.3 |
Qualitätsmanagement |
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Ziele des Qualitätsmanagements sind
- die Analyse der Gründe bei internen
und externen Reklamationen,
- den Anteil der Reklamationen zu senken
und
- vorbeugende Maßnahmen zu entwerfen, die das Auftreten von
Reklamationen vermeiden sollen.
Es werden Daten über Fehlermerkmale, Funktionsfehler, Fehlerursachen
und einzuleitende Maßnahmen erfasst, ferner die für die weitere
Bearbeitung zuständige Stelle. Auf eine Erfassung der eine interne
Reklamation verursachenden Person wird verzichtet.
Die Meldungen werden regelmäßig von einem Reklamations-Management-Team
(RM-Team) bearbeitet. Dieses Team erörtert auch die Schlussfolgerungen,
die aus Auswertungen der eingegebenen Daten gewonnen werden. Auswertungen
dienen vor allem dem Zweck, im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses
Fehlerursachen frühzeitig zu erkennen und im Sinne vorbeugender Maßnahmen
zu vermeiden.
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6. |
Personaldatenverarbeitung |
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6.1 |
Leistungsumfang |
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Das System unterstützt die Arbeiten des Personalwesens auf den
Gebieten
- Entgeltabrechnung
- Personalverwaltung (Stammdatenpflege, Standardschriftverkehr,
Bescheinigungen, Auswertungen unter Beachtung der Ziffer 6.3)
- Personalentwicklung,
insbes. das Qualifizierungsmanagement.
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6.2 |
Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener
Daten |
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Es gelten die Grundsätze der strikten Zweckbindung, der Verhältnismäßigkeit
und der Normenklarheit.
Es werden nur Daten im Zusammenhang festgelegter Verwendungszwecke verarbeitet.
Verhältnismäßigkeit bedeutet die Verpflichtung zum sparsamen Umgang mit personenbezogenen
Daten. Normenklarheit bedeutet, dass den betroffenen Personen die Regeln der
Verarbeitung ihrer Daten verständlich sein müssen. |
6.3 |
Besonders schutzwürdige Personaldaten |
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Personenbezogene Daten, die
- Arbeitszeiten, insbesondere Fehlzeiten,
- Details der Qualifizierung
(über Stammdaten hinaus),
- Beurteilungen,
- Gesundheit und
- Aktivitäten außerhalb des Unternehmens
beschreiben, gelten wegen ihrer hohen Überwachungseignung als
besonders schutzwürdig im Sinne dieser Vereinbarung. Deshalb
wird ihre Verarbeitung an die einschränkenden Bestimmungen der
folgenden Ziffer gebunden.
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6.4 |
Verarbeitungsregeln für besonders schutzwürdige Personaldaten |
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Auswertungen, die mit Zugriff auf Arbeitszeit-, Qualifizierungs-
und Beurteilungsdaten gemäß Ziffer 6.3 erstellt werden, sind nur
in einer durch von den Benutzern nicht veränderbaren Programmen festgelegter
Form erlaubt und bedürfen der Vereinbarung in Anlage 4 durch je ein
Muster. Auf diesen Mustern sind der Kreis der zugriffsberechtigten
Personen bzw. der Empfängerkreis festgelegt. Für diese Daten werden
keine Software-Werkzeuge freigegeben, die von Benutzern definierte
freie Abfragen erlauben.
Die im System gespeicherten Informationen über Schwerbehinderung dürfen nur bei
der Anzeige im Einzelfall sowie in statistischen Auswertungen ohne Personenbezug
verwendet werden. Darüber hinaus werden gesundheitsbezogene Informationen nur
zur Terminkontrolle für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (im Sinne
von Wiedervorlagefunktionen) verwendet.
Im System gespeicherte Informationen über außerbetriebliche Aktivitäten beruhen
auf Freiwilligkeit.
Detaillierte Informationen über Mitarbeiterqualifikationen und Qualifizierungsmaßnahmen
werden insbesondere zur Erfüllung der in anderen Betriebsvereinbarungen festgelegten
Aufgaben verwendet; dies betrifft vor allem eine Auswertung der Bildungsmaßnahmen
gemäß .... [Verweis auf eine andere Vereinbarung]. |
6.5 |
Zugriffsberechtigungen |
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Die Struktur der für das Teilsystem Personalwesen vergebenen Berechtigungen
ist in Anlage 5 vereinbart. |
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7. |
Qualifizierung der Benutzerinnen und Benutzer |
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Die Planung der Benutzerqualifizierung ist Teil des Projektmanagements.
Die Qualifizierungsmaßnahmen werden so aufgebaut, dass die Benutzer
- einen
Überblick über das gesamte (Teil-)System und die in ihrem Arbeitsgebiet
zu nutzenden Systemteil erhalten und
- die speziellen Programmfunktionen ihres
Aufgabengebietes trainieren.
Der Zeitpunkt der Qualifizierungsmaßnahmen wird so gewählt, dass eine
Aufnahme der Arbeit mit dem neuen Systemteil unmittelbar nach der Schulung
erfolgen kann.
Während einer nicht zu kurz gehaltenen Einarbeitungszeit stehen den Benutzern
Ansprechpersonen zur Verfügung, an die sie sich mit Fragen wenden können
und die ihnen Hilfestellung bei Schwierigkeiten gewähren.
Nach dieser Einarbeitungszeit findet arbeitsbereichsweise ein Erfahrungsaustausch
zwischen Endbenutzern und Projektverantwortlichen statt. Dieses Treffen
dient der Anregung von Verbesserungen für die Systemauslegung. Der Betriebsrat
hat das Recht, sich an der Durchführung dieser Veranstaltungen zu beteiligen.
Bei Releasewechsel oder sonstigen größeren Veränderungen der Software wird
darauf geachtet, dass vor einer entsprechenden Freigabe die Benutzerinnen
und Benutzer über die Änderungen unterrichtet sind bzw. bei größerem Ausmaß
der Veränderungen Möglichkeiten eines Trainings erhielten.
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8. |
Verfahrensregelungen |
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Der Betriebsrat wird über neue Teilsysteme (Module) anhand schriftlicher
Unterlagen informiert, sobald die Einführungsentscheidung getroffen worden
ist. Auf Wunsch des Betriebsrats findet eine ausführliche Beratung statt.
Bei dieser Beratung wird überprüft, ob die Bestimmungen dieser Vereinbarung
für das neue Teilsystem eingehalten werden können.
Ist dies nicht der Fall oder macht der Betriebsrat die Erforderlichkeit einer
ergänzenden Regelung geltend, so nehmen die Parteien Verhandlungen mit dem Ziel
einer einvernehmlichen Lösung auf. Die Anlage 1 (Überblick eingesetzte Teilsysteme)
wird nach erfolgter Einigung entsprechend ergänzt.
Ähnlich wird bei wichtigen Änderungen bestehender Teilsysteme oder neuen Software-Releases
verfahren. Gegebenenfalls werden ebenfalls Verhandlungen mit dem Ziel einer einvernehmlichen
Regelung von Abweichungen oder Ergänzungen zu dieser Betriebsvereinbarung aufgenommen.
Ergeben sich aus der Anwendung eines Teilsystems neue Probleme, die mit der Überwachung
von Leistung oder Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu tun haben,
oder macht der Betriebsrat Abweichungen von den Grundsätzen dieser Vereinbarung
geltend, so wird auf seinen Antrag hin über die Angelegenheit mit dem Ziel einer
einvernehmlichen Regelung verhandelt.
Änderungen der Anlagen
- 2 (Grenzwerte und Gründe für die Eingabe von Ist-Bearbeitungszeiten),
- 3 (Zeitarten im Projektmanagement),
- 4 (Auswertungen besonders schutzwürdiger
Daten) und
- 5 (Zugriffsrechte Personalwesen)
bedürfen des gegenseitigen
Einvernehmens.
Kommt in den Fällen, in denen diese Vereinbarung das Einvernehmen
zwischen Unternehmen und Betriebsrat vorsieht, eine Einigung nicht
zu Stande, so entscheidet eine gem. § 76 Abs. 5 BetrVG zu bildende
Einigungsstelle.
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9. |
Schlussbestimmungen |
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Sollten Daten, die Leistung und/oder Verhalten von Mitarbeiterinnen oder
Mitarbeitern beschreiben, unter Missachtung von Bestimmungen dieser Betriebsvereinbarung
erhoben oder verarbeitet werden, so sind sie als Beweismittel zur Begründung
personeller Maßnahmen nicht mehr zulässig; hierauf gestützte personelle
Einzelmaßnahmen sind zurückzunehmen.
Diese Vereinbarung tritt mit Produktivschaltung des ersten Teilsystems in Kraft.
Sie kann mit einer Frist von einem halben Jahr zum Jahresende gekündigt werden.
Im Falle einer Kündigung wirkt sie nach bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung. |