Betriebsvereinbarung

Balanced Scorecard / Zielvereinbarungen

 

Gegenstand und Geltungsbereich

Diese Betriebsvereinbarung regelt die probeweise Umsetzung der Balanced Scorecard durch Zielvereinbarungen und Mitarbeitergespräche bei der ....

Sie gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit denen Zielvereinbarungen abgeschlossen werden.

 

Zielsetzung

Die Zielvereinbarungen sollen es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglichen, ihre Arbeit selbstständiger zu gestalten und durchzuführen. Einzelheiten sind im Leitfaden für Mitarbeitergespräche ersichtlich, welcher Bestandteil dieser Betriebsvereinbarung ist.

 

Beteiligter Personenkreis

Zielvereinbarungsgespräche werden geführt

  1. mit allen Festangestellten der .....,

  2. allen Neuangestellten unmittelbar nach Ablauf der Probezeit.

Für Angestellte im rentennahen Alter (drei Jahre vor Erreichen des gesetzlichen oder tarifvertraglichen Rentenalters) ist die Teilnahme freiwillig. Eine Nichtteilnahme hat keine nachteiligen Auswirkungen.

Auf der Ebene der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Führungsaufgaben können Zielvereinbarungen und Mitarbeitergespräche auch als Gruppenvereinbarungen bzw. –gespräche durchgeführt werden, vor allem, wenn die Tätigkeiten oder Aufgabenbereich innerhalb der Teams sich nicht wesenetlich unterscheiden.

 

Balanced Scorecard

Die Unternehmensziele werden vom Unternehmen in einer unternehmensweiten und je einer auf die drei Bereiche A..., B... und C...[Bezeichnung der Unternehmensbereiche] bezogenen Scorecard festgelegt.

Die vorhandenen Scorecards werden in eine allgemein verständliche Form übersetzt, so dass sie von jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter verstanden werden können. Sie werden veröffentlicht und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgehändigt, damit diesen die Ziele des Unternehmens bekannt sind und sie sich auf die Mitarbeitergespräche vorbereiten können.

Die BSC unterliegt einem ständigen Review-Prozess (mindestens halbjährlich). An diesem Verfahren ist der Betriebsrat beratend beteiligt.

 

Zielvereinbarungen

Unter Beachtung der Balanced Scorecards der jeweiligen Bereiche werden in Zielvereinbarungsgesprächen zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und ihren direkten Vorgesetzten mit Personalverantwortung Zielvereinbarungen abgeschlossen, wobei auf der Ebene der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Führungsaufgaben auch Gruppenvereinbarungen abgeschlossen werden können, letzteres vor allem dann, wenn sich die Tätigkeiten der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur wenig unterscheiden.

Bei den Zielen wird unterschieden zwischen

Ziele werden vereinbart, nicht von den Vorgesetzten gesetzt. Dabei wird angestrebt, die Ziele des Unternehmens einerseits und die Fähigkeiten und Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter andererseits zur Deckung zu bringen.

Es dürfen nur Ziele vereinbart werden, die

Die späteren Bewertungen müssen sich jeweils konkret auf die vereinbarten Einzelziele beziehen.

Die Zielvereinbarungen umfassen auch die Verpflichungen des Unternehmens gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, z.B. die Aktivitäten und Maßnahmen, die die Führungskräfte zur Unterstützung für das Erreichen der vereinbarten Ziele ergreifen müssen. Insbesondere sind Qualifizierungsmaßnahmen zu vereinbaren, die sich aus den Anforderungen der Tätigkeitsbeschreibung ergeben.

 

Mitarbeitergespräche

Die Zielvereinbarungen werden in der Regel für ein Geschäftsjahr abgeschlossen. Die dazu erforderlichen Mitarbeitergespräche sollen spätestens zwei Wochen vor Geschäftsjahresbeginn durchgeführt sein.

Die in dem Zielvereinbarungsgespräch erzielte Einigkeit wird in einem Zielerreichungsbogen niedergelegt und vom Vorgesetzten und den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterschrieben. Die Zielvereinbarung gilt nur dann als abgeschlossen, wenn sie die Unterschrift beider Seiten trägt.

Zu einem festzulegenden Termin, spätestens nach sechs Monaten erfolgt eine Überprüfung der vereinbarten Ziele in einem Zielerreichungsgespräch. Diese Überprüfung dient dazu festzustellen, ob die vereinbarten Ziele erreicht werden können bzw. modifiziert werden müssen. Diese Zielerreichungsgespräche werden wie die Zielvereinbarungsgespräche vorbereitet und durchgeführt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ihrerseits das Recht, bei von ihnen festgestellten Veränderungen der Rahmenbedingungen jederzeit eine Revision ihrer Zielvereinbarung zu verlangen. In diesem Fall findet ein erneutes Zielvereinbarungsgespräch statt.

 

Feedback für die Führungskräfte

Einmal jährlich findet ein Gruppengespräch statt, das den Führungskräften zur Rückkopplung insbesondere ihres Führungsverhaltens dienen soll. Das Gespräch wird von einer von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des entsprechenden Teams gewählten Person geleitet; diese Person darf nicht die betroffene Führungskraft sein und muss nicht dem Team angehören. Für die Durchführung dieser Gespräche wird ein Gesprächsleitfaden entwickelt, der in den "Leitfaden Mitarbeitergespräch" aufgenommen wird. Ein erstes Feedback-Gespräch findet während der Pilotphase statt.

Die Ergebnisse dieses Gesprächs werden in einem Protokoll festgehalten.

Finden die Mitarbeiter-Zielerreichungsgespräche als Gruppengespräche statt, so kann das Feedback für die Führungskraft als Tagesordnungspunkt in diesem Gespräch enthalten sein.

 

Konfliktlösung

Konflikte sollen von den Beteiligten in sachlicher Weise angesprochen und mit dem Willen zur Einigung einer Lösung zugeführt werden. Kann in einzelnen Punkten dennoch keine Übereinstimmung erzielt werden, gibt es folgende Möglichkeiten:

 

Verbleib der Unterlagen

Die Zielvereinbarungen werden nicht in die Personalakte aufgenommen. Die Unterlagen verbleiben ausschließlich bei den beteiligten Personen. Sie sind betrieblicherseits mindestens drei Jahre aufzubewahren.

Es erfolgt keine maschinelle Erfassung, Speicherung und Auswertung der Daten.

 

Begleitende Qualifizierungsmaßnahmen

Es werden beispielhafte Unterlagen für Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erarbeitet. In enger zeitlicher Kopplung an die ersten Zielvereinbarungsverhandlungen werden Qualifizierungsmaßnahmen für alle Beteiligten durchgeführt.

Das Qualifizierungsprogramm für Führungskräfte umfasst insbesondere die Erläuterung und Einübung des Verfahrens anhand von Beispielmaterial und den Umgang mit Konfliktsituationen u.a. in Rollenspielen.

 

Pilotphase

In den ersten Zielvereinbarungsgesprächen wird eine Beschreibung der Tätigkeiten bzw. Aufgabenschwerpunkte für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erarbeitet. Darüber hinaus werden Ziele vereinbart, die sich daran orientieren, was sich am augenblicklichen Zustand ändern sollte, damit die Unternehmensziele unter Beachtung des Mitarbeiterpotenzials erreicht werden können.

Bei den Reviews der Balanced Scorecards wird besondere Aufmerksamkeit darauf gerichtet, die unter der Kunden- sowie der Lern- und Entwicklungsperspektive (Ressourcen/Mitarbeiterziele) genannten Unternehmensziele detaillierter auszuarbeiten.

 

Der folgende Abschnitt folgt nicht der – ernstzunehmenden – Empfehlung, die Einführung von Zielvereinbarung zunächst nur als Etablierung eines neuen Führungsinstrumentarium zu sehen und strikt von allen Entgeltfragen zu entkoppeln. Dies hatte damit zu tun, dass es bereits vorher Zusagen der Geschäftsleitung gab.

 

Kopplung mit Entgeltfragen

Die von der Geschäftsleitung zu Beginn des Geschäftsjahres vorgesehene Zielerreichungsprämie ist für das ganze Geschäftsjahr bindend. Die Prämie wird nach Ablauf des Geschäftsjahres 2000/2001 erstmals ausgezahlt.

Das Budget für die erstmals zu zahlende Prämie beträgt ein Prozent der im bis dahin abgelaufenen Geschäftsjahr für alle Beschäftigten gezahlten Bruttogehaltssumme.

Das Konzept zur individuellen Ermittlung der Prämienhöhe (Punktesystem) wird während der Pilotphase erarbeitet, als eine diese Vereinbarung ergänzende Regelung vereinbart und im Betrieb veröffentlicht.

 

Schlussbestimmungen

Diese vorläufige Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft und endet am ...., ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Geschäftsleitung und Betriebsrat vereinbaren jedoch, rechtzeitig eine neue bzw. überarbeitete Betriebsvereinbarung auszuhandeln, die mit Wirkung vom .... in Kraft tritt.

Der angeführte Leitfaden Mitarbeitergespräche ist Bestandteil dieser Vereinbarung und kann nur im beiderseitigen Einverständnis in Form oder Inhalt geändert werden, ohne dass es einer Kündigung der Betriebsvereinbarung bedarf.