Videoüberwachung und Gesichtserkennung

Überblick
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Einsatzfelder, Rechtslage

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Pro & Contra

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Checkliste BV

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Beispiel Kamerasystem

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Überblick Gesichtserkennung


Argumente pro Überwachung:

Videoüberwachung ist eine technische Verlängerung der konventionellen Überwachung: "gefährliche Orte" sollen kostengünstig mit geringem Personaleinsatz kontrolliert werden können
Zusätzliche technische Möglichkeiten: Heranzoomen, Nachtsichtfähigkeit, evtl. automatische Verfolgung von Personen und Objekten über mehrere Kameras hinweg, Abgleich mit Bilddatenbeständen, automatische Mustererkennung "ungewöhnlichen" Verhaltens.
Präventionswirkung: Rechtsbrecher unterlassen möglicherweise Rechtsverstöße
Die Auswertung des aufgezeichneten Bildmaterials soll die erleichterte Überführung von Tätern zur Folge haben.
Einige Versicherungen bieten mittlerweile keinen Versicherungsschutz mehr für Bereiche an, in denen kein Überwachungssystem mit Langzeitaufzeichnung installiert ist
(Quelle: Thilo Weichert, Sachverständigen-Gutachten vom 5.7.2000 für den Innenausschuss des Deutschen Bundestages

Argumente gegen Überwachung:

Es gibt keine gesicherten seriösen Untersuchungen, ob die erhoffte Präventionswirkung tatsächlich eintritt
Videoüberwachung ist oft kontraproduktiv:
Durch Fehlalarme und unbegründete Interventionen können Sicherheitsrisiken erst ausgelöst werden.
Die technische Kontrolle gewährleistet nicht, dass in Gefahrensituationen kurzfristig Hilfe kommt. Voraussetzung hierfür ist ein jederzeit verfügbares, personell aufwändiges Alarmsystem. Existiert dieses nicht, so erweist sich ein eventuell bestehendes subjektives Sicherheitsgefühl als trügerisch. Durch eine solche Fehleinschätzung können Risikosituationen erst provoziert werden
Der Eindruck, eine Gefahrensituation werde durch Videoüberwachung technisch kontrolliert, führt u.U. dazu, dass dringend notwendige, vor Ort verfügbare nichtprofessionelle Hilfe unterbleibt, auch ausAngst vor der Dokumentation unsachgemäßer Hilfeleistung .
Der Beweiswert von (v.a. digitalen) Bildaufnahmen ist wegen der äußerst einfachen Manipulationsmöglichkeiten fragwürdig
Die schädlichen Effekte der technischen Beobachtung liegen in der Beeinträchtigung der Unbefangenheit der Menschen und dem Eingriff in deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Wie wird sicher gestellt, dass die Kriterien für eine Beobachtung sachgemäß sind? Ist es vertretbar, dass nach Terroranschlägen zum Beispiel alle dunkelhäutigen Techniker besonders beobachtet werden?
Bei verdeckter (bzw. nicht wahrgenommener) Videoüberwachung: Keine Präventivwirkung. Besonders weitgehender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, da Unkenntnis darüber, dass andere über einen Bilder erstellen und evtl. weiterverarbeiten
Erhebliches Missbrauchspotenzial: Untersuchungen für Großbritannien gehen in 10 % der Fälle von einem voyouristischen Hintergrund aus, z.B. Heranzoomen auf weibliche Brüste etc.
Zusätzliche Probleme können auftreten, wenn die Überwachung von externen Dienstleistern übernommen wird.
(Quelle: Thilo Weichert, Sachverständigen-Gutachten vom 5.7.2000 für den
Innenausschuss des Deutschen Bundestages

 

Eine neueren, wissenschaftlichen Nachweis, dass Videoobservationen nicht die von den Befürwortern erwünschten Effekte, sondern oft sogar deren Gegenteil nach sich ziehen, liefert Florian Gatzner 2006.