Ergänzungen zur IT-Rahmenbetriebsvereinbarung
Zweck einer Rahmenvereinbarung ist die Arbeitserleichterung für beide Seiten, Betriebsräte und Arbeitgeber. Sich in den einzelnen IT-Anwendungen wiederholende oder ähnliche Merkmale müssen nur einmal geregelt werden. Knappe Rahmenregelungen haben den Nachteil, dass in vielen Einzelfällen systemspezifische Einzelregelungen erforderlich werden. Bei ausführlicheren Regelungen wie unser Vorschlag von 2024 können sich ergänzende Vereinbarungen auf wenige Besonderheiten fokussieren. Doch bei der Schnelllebigkeit der Technik gibt es auch hier Nachteile: Die regelungsbedürftigen Themen können sich verändern.
Hier einige Anregungen für Ergänzungen oder Nachbesserungen:
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Checklisten |
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In dem Dokument für eine Rahmenvereinbarung von 2024 wurde vorgeschlagen, vor jedem neuen System eine Checkliste für den Betriebsrat zu erstellen und diese Checkliste in den Planungsprozess des System und das Beteiligungsverfahren für den Betriebsrat einzubinden.
Näheres zum Thema Checklisten. |
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Schulungen |
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Das Thema fehlt komplett in dem Vorschlag RBV 2024. Es emmpfiehlt sich jedoch, zumindest für größere Systeme oder Systeme mit vielen Benutzern Mindestregelungen festzulegen wie z.B.
Für die vom Einsatz neuerer Systeme betroffenen Bereiche führt das Unternehmen geeignete Veranstaltungen durch, in denen die Zwecke des Einsatzes sowie die Funktionsweise der eingesetzten Software erläutert werden. Online-Learnings können dieses Verfahren ergänzen, insbesondere bei Cloud-Anwendungen mit hoher Änderungsrate. Sofern solche Learnings Pflichtschulungen sind, können sie Fragen enthalten. deren Beantwortung auf Richtigkeit automatisch geprüft wird. Die Durchführung der Schulung wird erst dokumentiert, wenn die vorher festgelegte Anzahl richtiger Antworten erreicht wurde.
Hier ist bewusst ein großer Ermessensspielraum gelassen. Wenn einer Seite diese Formulierung unzureichend erscheint, steht es ihr frei, auf eine differenziertere Darstellung zu drängen. Die Aufforderungen, ggf. die Schulung zu wiederholen, können vom System vollautomatisch erzeugt werden.
Online-Schulungen lassen sich zu vielen Themen einkaufen. Man kan aber darauf achten, dass sie zumindest in Teilen um spezifische Aspekte des Unternehmens ergänzt werden.
Es galt einmal als softwareergonomischer Standard, dass Software selbsterklärend sein soll. Wenn diese Anforderung erfüllt ist, bedarf es zumindest das Handling der Software betreffend wenig Schulung. Betriebsräte könnten auf ausführlicheren Schulungen in dem Maße bestehen, wie die usability der Software hinter einer einfachen Handhabung zurückbleibt.
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Künstliche Intelligenz |
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Kleintext |