Betriebliche Regelung von Gruppenarbeit

- Zu beachtende Gesichtspunkte -


1.

Festlegung der Gruppenarbeitsart

  Es sollte eine Festlegung auf das Modell der teilautonomen Gruppe erfolgen. Diese ist im wesentlichen gekennzeichnet durch
  • Dauerhaftes Bearbeiten der Aufgaben im Team
  • Weitgehend selbständiges Befinden über Arbeitsplanung, -verteilung, -erledigung und -kontrolle einschließlich der terminlichen Feindisposition.

Es empfiehlt sich eine genauere Aufgabenbeschreibung.

2.

Zielsetzungen

 

Mögliche Zielsetzungen der Gruppenarbeit

  • Erhaltung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Verbesserung der Ertragssituation
  • Senkung der Produktions- und Produktkosten
  • Verbesserung der Produktqualität
  • Vereinfachung von Abläufen
  • Steigerung von Flexibilität und Einsatzbereitschaft/Einsetzbarkeit der Mitarbeiter
  • Delegation von Entscheidungsbefugnissen auf die unmittelbare Arbeitsebene
  • Verbesserung der Entwicklungsmöglichkeiten
  • menschengerechte Arbeitsgestaltung
Hier sollten die wichtigsten Gestaltungsgrundsätze für die Einführung der Gruppenarbeit festgelegt werden.

Hierbei ist eine Abwägung zwischen wirtschaftlichen und humanen Zielgrößen zu treffen im Sinne einer Betonung der Gleichrangigkeit beider Ziele.

Dieser Teil der Regelung ist wichtig für eventuelle spätere Streitfälle.

Es ist auch zu klären, ob die Gruppenarbeit verpflichtend ist oder ob sie als eine neben anderen Alternativen angeboten wird.

3.

Gruppengröße

  Erfahrungen aus sozialpsychologischer Forschung benennen 5-6 Mitglieder als optimal. Bei dieser Größe sollen Kommunikations- und Abstimmungsprozesse unter Beteiligung aller Gruppenmitglieder am besten gelingen.Es muß ein angemessenes Verhältnis zwischen Aufgabenbreite und von den Mitgliedern eingebrachten Qualifikationen gefunden werden.

Bei zu kleinen Gruppen entsteht leicht hoher Gruppendruck, v.a. wenn einmal jemand fehlt. Zu große Gruppen neigen zur Bildung interner Untergruppen, die sich oft gegeneinander abschotten.In der Produktion findet man öfter größere Gruppen bis zu 15 Mitgliedern.

Wichtige Fragen, die geklärt werden müssen, betreffen

  • die Festlegung von Bandbreiten für die Gruppengröße
  • die Entscheidung über die Auswahl der Gruppenmitglieder (wer entscheidet dies, und nach welchen Kriterien wird entschieden?)
  • Klärung der Frage, ob Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch gegen ihren Willen einer Gruppe zugeordnet werden können

4.

Gruppensprecher

  Grundsätzlich ist zu klären, daß der Gruppe nicht ein traditionell ernannter Vorgesetzter vorsteht, sondern sie sich durch einen gewählten Sprecher vertritt.

Dabei sind das Wahlverfahren (Art der Wahl, Wiederwählbarkeit, Abwahlmöglichkeit, Art der offiziellen Bestätigung durch den Arbeitgeber), die Amtsdauer und die Kompetenzen des Sprechers zu klären, ebenfalls der Tatbestand, ob es eine Vertretung gibt.

5.

Gruppenbesprechungen

  Festlegen einer Mindestfrequenz des Treffens für Arbeitsbesprechungen (z.B. einmal wöchentlich). Klärung der Kompetenzen der Gruppensprecher, solche Treffen einzuberufen.

6.

Externe Rahmenbedingungen

  Organisatorische Unterstützung, Qualifizierungsangebote, Beziehungen zum Betriebsrat u.v.m.