Gruppenarbeit war eine bereits in den 70er Jahren oft von Betriebsräten und Gewerkschaften erhobene Forderung - damals meist ohne Erfolg. Heute scheint die Revolution sozusagen aus den Vorstandsetagen verordnet und löst bei den Betriebsräten oft Skepsis aus. Veränderte, v.a. ganzheitliche Managementkonzepte bedingen den Gesinnungswandel der Unternehmen im Sinne eines offenen Kommunikationssystems.
Es empfiehlt sich eine genauere Aufgabenbeschreibung. Hierbei ist eine Abwägung zwischen wirtschaftlichen und humanen Zielgrößen zu treffen im Sinne einer Betonung der Gleichrangigkeit beider Ziele. Dieser Teil der Regelung ist wichtig für eventuelle spätere Streitfälle. Es ist auch zu klären, ob die Gruppenarbeit verpflichtend ist oder ob sie als eine neben anderen Alternativen angeboten wird. Bei zu kleinen Gruppen entsteht leicht hoher Gruppendruck, v.a. wenn einmal jemand fehlt. Zu große Gruppen neigen zur Bildung interner Untergruppen, die sich oft gegeneinander abschotten.In der Produktion findet man öfter größere Gruppen bis zu 15 Mitgliedern. Wichtige Fragen, die geklärt werden müssen, betreffen
1.
Festlegung der Gruppenarbeitsart
Es sollte eine Festlegung auf das Modell der teilautonomen Gruppe erfolgen. Diese ist im wesentlichen gekennzeichnet durch
2.
Zielsetzungen
Hier sollten die wichtigsten Gestaltungsgrundsätze für die Einführung der Gruppenarbeit festgelegt werden.
Mögliche Zielsetzungen der Gruppenarbeit
3.
Gruppengröße
Erfahrungen aus sozialpsychologischer Forschung benennen 5-6 Mitglieder als optimal. Bei dieser Größe sollen Kommunikations- und Abstimmungsprozesse unter Beteiligung aller Gruppenmitglieder am besten gelingen.Es muß ein angemessenes Verhältnis zwischen Aufgabenbreite und von den Mitgliedern eingebrachten Qualifikationen gefunden werden.
4.
Gruppensprecher
Grundsätzlich ist zu klären, daß der Gruppe nicht ein traditionell ernannter Vorgesetzter vorsteht, sondern sie sich durch einen gewählten Sprecher vertritt.
Dabei sind das Wahlverfahren (Art der Wahl, Wiederwählbarkeit, Abwahlmöglichkeit, Art der offiziellen Bestätigung durch den Arbeitgeber), die Amtsdauer und die Kompetenzen des Sprechers zu klären, ebenfalls der Tatbestand, ob es eine Vertretung gibt.
5.
Gruppenbesprechungen
Festlegen einer Mindestfrequenz des Treffens für Arbeitsbesprechungen (z.B. einmal wöchentlich). Klärung der Kompetenzen der Gruppensprecher, solche Treffen einzuberufen.
6.
Externe Rahmenbedingungen
Organisatorische Unterstützung, Qualifizierungsangebote, Beziehungen zum Betriebsrat u.v.m.