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Wenn die Erlaubnis der Privaten Nutzung mit dem weitgehenden Verbot einer Protokollierung verbunden ist, wird das zum Verbot der privaten Nutzung durch die AG führen. Die Gesetzeslage ist insofern kontraproduktiv. Däubler liefert kein Instrumentarium, um dieses Problem anzugehen.
Betriebsrat hat nach Däubler kaum Regelungsspielraum
Mittlerweile hat Bizer eine Argumentation vorgelegt, nach der das TKG und damit die strengen Protokollierungsvorschriften auch für die dienstliche Nutzung gelten muß!
Zur unbefriedigenden Rechtslage der Private Nutzung haben vor einiger Zeit ein immer noch aktuelles Dokument auf unsere Site eingestellt: Hier ist es.