Computereinsatz allgemein

Das Interesse unserer Besucher an IT-Rahmenvereinbarungen ist sehr hoch. Deshalb haben wir die Sammlung von Rahmenvereinbarungen erweitert und die unterschiedlichen Aspekte dabei auch kommentiert:

IT-Rahmenvereinbarung Februar 1999
Wie in den anderen Dokumenten werden wiederum Leitlinien für den Einsatz computerunterstützter Arbeitssysteme formuliert. Die Regelung umfaßt auch die Problematik des Internet-Zugangs und die unternehmensinternen Kommunikationssysteme. Der bürokratische Verwaltungsaufwand ist auf nahezu Null reduziert.

EDV-Rahmenvereinbarung Mai 1998
Es handelt sich um eine abgeschlossene Rahmenvereinbarung in einem größeren Unternehmen, die der Leitidee folgt, nur die Grundsätze zu formulieren, nach denen sich der Computereinsatz zu richten hat. Die Einhaltung dieser Grundsätze ist dann bei jedem neuen System zu prüfen. Abweichungen sind regelungspflichtig. Dem Betriebsrat wird ein Initiativrecht zugestanden, d.h. er kann eine Verhandlung um eine ergänzende oder präzisierende Regelung erzwingen, wenn er geltend macht, daß es Differenzen zu den aufgestellten Grundsätzen oder neue Regelungstatbestände gibt.

EDV-Rahmenvereinbarung Juli 1996
Eine kommentierte Vereinbarung für ein mittelständisches Unternehmen, in der Grundsätze für den Einsatz von IuK-Anwendungssystemen und Verfahrensregeln für die weitere Beteiligung des Betriebsrats formuliert werden. Für den Betriebsrat wird ein Initiativrecht vereinbart, das seine Beteiligung bei Veränderungen, Weiterentwicklungen und Differenzen um die Anwendung der Vereinbarung sicherstellt.

SAP-Rahmenvereinbarung Januar 1997
Eine Rahmenvereinbarung für das komplette SAP-R/3-System. Formuliert in knappen Sätzen Grundzüge für das gesamte SAP-System. Besonderheiten wie bei der Personaldatenverarbeitung müssen in ergänzenden Vereinbarungen geregelt werden.

SAP-Regelung ohne Personaldatenverarbeitung September 1997
Ebenfalls eine sparsame Regelung des R/3-Systems von SAP. Der Betriebsrat wollte sich mit Ausnahme des Personalsystems HR nicht ausführlich mit weiteren Details des Riesensystems auseinandersetzen. Das vereinbarte Initiativrecht sichert ihm seine Beteiligung bei eventuell später auftretenden Problemen.

SAP ohne Personaldatenverarbeitung Kurzfassung Juli 1998
Regelung des R/3-Systems von SAP, die sich nur auf die allerwichtigsten Themenpunkte konzentriert und in der Umsetzung dem Betriebsrat so wenig Arbeit wie möglich macht.

Hintergrundmaterial Rahmenregelungen

    Mitbestimmung Dezember 2004
    Überblick über die Paragraphen des Betriebsverfassungsrechts, in denen die Mitbestimmung von IV-Anwendungen angesprochen ist.

mySAP.com November 2000
Noch keine Betriebsvereinbarung - aber erste Überlegungen, was möglicherweise bei der Umstellung auf das neue SAP-System zu tun ist.

Merkpunkte SAP-Rahmenvereinbarung März 1998

Die wichtigsten Merkmale einer SAP-Rahmenregelung: Beweisverwertungsverbot, Schutz der Persönlichkeitsrechte, Mitarbeiterqualifizierung, Besonderheiten der Betriebs- und der Personaldatenverarbeitung, Beteiligungsverfahren des Betriebsrats.

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Bilder aus der Speicherstadt
aus der Serie
"typische Strassennamen"