Epochemachendes und gern zitiertes Urteil aus dem Jahre 1998, demnach der Betriebsrat sich zwar nicht im Internet, sehrwohl aber im Intranet mit einer eigenen Webseite darstellen darf.
Das LAG Schleswig-Holstein urteilt, das Internet sei mittlerweile ein selbstverständliches Arbeitsmittel geworden, das dem Betriebsrat nicht vorenthalten werden dürfe...
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) ist bei privater und bei dienstlicher Nutzung einschlägig. Der Protokollierung von Onlineaktivitäten der Arbeitnehmer sind damit enge Grenzen gesetzt. Johann Bizer (FH Frankfurt) tritt damit einem verbreiteten Irrtum entgegen.