Überblick SAP-System
Die folgende Darstellung ist eine Link-Liste mit Vorschlägen, wie man sich einen kurzen Überblick über die Erfordernisse verschafft, den Einsatz des SAP-Systems betriebsverfassungsrechtlich zu regeln - man brauch nur den Links zu folgen. Dabei steht natürlich das Personalmodul Human Capital Management (HCM) im Vordergrund.
Die SAP-Wabe, ein Überblick aus alten Tagen, fast schon Kultcharakter. Das Ganze gibt es natürlich auch ausführlicher: Eine Aufzählung der Module. Wie sich die Welt seit dem Versionsstand 4.6C bis zum System ECC 6.0 verkompliziert hat, sieht man schön an diesem Überblick und der sehr komplexen Technik Netweaver, die alle Systemkomponenten miteinander verbinden soll.
Zum 25. Gründungsjubiläum gab es ein amüsantes Buch über die Entwicklung der SAP von einem mittelständischen Unternehmen zum Weltmarktführer.
Im Interesse der Betriebsparteien steht natürgemäß das Personalmodul HCM. Hier zunächst ein kurzer grafischer Überblick sowie ein beschreibender Überlick über Funktionalität und eine umfangreichere Auflistung (Stand 2010).
Das Hauptinteresse gilt natürlich den Daten im System. Sie sind in sog. Infotypen organisiert. Eine Übersicht über Bildschirmbilder zu ausgewählten Infotypen, z.B. Zeitereignisse, Abwesenheiten. Früher wurde der Datenbestand in Form eines Datenkatalogs vereinbart (hier z.B. eine Lösung, die mit einer minimalen Anzahl von Infotypen zrecht kommt). In Betriebsvereinbarungen neueren Typs wurde die Vereinbarung der Daten auf besonders schutzwürdige Daten begrenzt, für die dann Veränderungen sowie die erlaubten Auswertungen im Detail zu regeln sind.
Das frühere Regelungsverfahren sah im Wesentlichen die Vereinbarung eines Datenkatalogs, eines Auswertungskatalogs, eines Verzeichnisses der Zugriffsrechte sowie der Schnittstellen zu anderen Systemen und einen Ausschluss von sog. Query Tools auf der Endbenutzerebene vor. In neueren Vereinbarungen wurde dieser Regelungsumfang stark eingegrenzt (hier Beispiele einer minimalen Regelung und einer eher umfänglichen Regelung; wer sich für eine SAP-Rahmenregelung interessiert, findet hier ein Beispiel).
Der Abrechnungsteil des Systems HCM verursacht in der Regel keine betriebsverfassungsrechtlichen Probleme; hier konzentriert sich das Interesse auf die erlaubten Auswertungen von Fehlzeiten. Anders sieht das aus bei dem Systemteil, der zur Unterstützung der Personalentwicklung dient. Besondere Aufmerksamkeit erfordern hier die Teile des HCM-Systems, die sich mit Mitarbeitergesprächen, dem Skill- oder Qualifizierungemanagement sowie dem Ziel- oder Performance-Management befassen.
Die Self Services (Employee und Manager Self Services) stellen ebenfalls eine Besonderheit dar, die man nicht aus dem Auge verlieren sollte.
Die erlaubten Auswertungen sind natürlich das zentrale Thema einer Betriebsvereinbarung zu SAP HCM. In neueren Regelungen ist die Vereinbarungspflicht auf solche Auswertungen begrenzt, bei denen auf besonders schutzwürdige Daten zugegriffen wird.
Mit dem SAP-System kann man ein Business Warehouse mit speziellen Auswertungs-Werkzeugen verbinden, in dem Daten aus dem operativen System HCM für Auswertungen (Reporting) gespeichert sind; so stören diese nicht das Tagesgeschäft.